Landgericht: 40-Jähriger steht nach Todesfahrt von Mannheim vor Gericht

Der Mann aus Ludwigshafen soll am Rosenmontag mit mindestens 80 Kilometern pro Stunde durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast sein. Bei der Tat wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt.

Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord: Bei der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Am Freitag (9.00 Uhr) beginnt am Landgericht Mannheim der Prozess gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen aus Ludwigshafen. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv.

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet“, hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren. Der Mann hatte sich zunächst nicht zu der Tat und den Hintergründen eingelassen, wie die Anklagebehörde damals mitgeteilt hatte.

Nach der Tat hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen. Der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von „Reichsbürgern“ teilgenommen habe.

Verdächtiger schoss mit Schreckschusswaffe in die Luft

Laut Staatsanwaltschaft war der Mann am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit etwa 40 bis 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend sei er gezielt auf mehrere Menschen zugefahren und habe diese mit seinem Auto erfasst. Er habe auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Verletzte starben noch in der Fußgängerzone – eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann.

Als der Tatverdächtige sein Fahrzeug wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, hieß es in der Mitteilung zur Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen. Er habe sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden

Wegen der Hinweise auf eine psychische Erkrankung bei dem Tatverdächtigen ist es denkbar, dass die Verteidigung schon am ersten Prozesstag einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellt. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, könnte erst wieder das Urteil öffentlich sein.

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen – bis zum 19. Dezember. Dann könnte ein Urteil verkündet werden.

StA zur Erhebung der Anklage