Fast dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und 72 Verletzten beginnt vor dem Landgericht München II am Dienstag der Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter (10.00 Uhr). Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor. Sie waren als Fahrdienstleiter und Bezirksleiter Fahrbahn für die Strecke mitverantwortlich.
Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 entgleiste ein Regionalzug in Fahrtrichtung München. Vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge starben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Fahrdienstleiter vor, am Vorabend des Unglücks den Hinweis eines Lokführers auf einen „Schlenkerer“ im Gleis nicht weitergegeben und die Strecke nicht gesperrt zu haben. Dem angeklagten Bezirksleiter Fahrbahn wirft die Staatsanwaltschaft vor, die für den Unfall ursächlichen Betonschwellen trotz Hinweisen nicht frühzeitig ausgetauscht zu haben.










