Prozesse: Angriff auf Polizisten – Prozess endet früher mit Freispruch

Ein Polizist wird in seiner Freizeit attackiert und muss ins Krankenhaus. Ein deswegen Angeklagter wurde nun freigesprochen. Für weitere Angeklagte steht der Prozess noch aus.

Ein Prozess um den Angriff auf einen nicht im Dienst befindlichen Polizisten und seinen Begleiter vergangenes Jahr in Greifswald ist mit einem Freispruch beendet worden. Einem ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten 31-Jährigen könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er die Opfer tatsächlich verletzte, erklärte Jörg Dräger, Direktor des Amtsgerichts Greifswald. Reine Anwesenheit bei dem Vorfall genüge nicht für eine Verurteilung. Zuvor hatten Medien berichtet.

Prozess früher als geplant beendet

Die Zeugenaussagen auch der Beteiligten seien unterschiedlich ausgefallen und hätten kein klares Bild ergeben. Der Angeklagte hätte die Tat am ersten Verhandlungstag am Montag bestritten. Damit ist der Prozess nach dem zweiten Verhandlungstag am Dienstag beendet worden. Eigentlich waren noch zwei weitere Termine angesetzt. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung einen Freispruch beantragt hätten, sei es wahrscheinlich, dass dieser auch rechtskräftig werde.

Bei dem Verfahren ging es um eine Attacke im August 2024 nachts in der Greifswalder Innenstadt. Dabei soll der damals 28-jährige Polizist und sein damals 24-jährigen Begleiter von einer Gruppe attackiert worden sein. Dabei trugen beide früheren Polizeiangaben zufolge teilweise schwere Verletzungen, insbesondere im Gesicht, davon, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Beide Gruppen sollen vorher Alkohol getrunken haben.

Weiteres Verfahren im November

Zu der anderen Gruppe gehörte laut Anklage neben dem nun Freigesprochenen vier weitere weiterhin Beschuldigte. Davon waren laut Gericht zum Tatzeitpunkt, einer 15, einer 17 und zwei 18 Jahre alt. 

Gegen sie soll am 6. und 13. November ein Prozess des Jugendschöffengerichts wegen des Vorwurfs der gefährlichen gemeinschaftlichen Körperverletzung starten. Im Falle einer Verurteilung müsste für die beiden Älteren entschieden werden, ob Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Der nun Freigesprochene befand sich laut Gericht vor der Verhandlung etwa vier Monate in U-Haft. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. 

Innenminister Pegel: Angriff auf Polizei ist ein Angriff auf den Staat

Nach früheren Polizeiangaben stand der Angriff in direktem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit des damals 28-Jährigen. Darauf hätten Aussagen der Angreifer während des Übergriffs hingedeutet.

Innenminister Christian Pegel (SPD) hatte im vergangenen Jahr mit dem Blick auf den Fall betont: „Ein Angriff auf unsere Polizei ist immer ein Angriff auf den Staat und damit uns alle – für einen Angriff im Privatleben auf einen Polizeibeamten wegen dessen Polizeizugehörigkeit gilt das umso mehr.“