Ein Schüler ertrinkt beim Schwimmunterricht seiner Schule. Zwei Pädagoginnen werden im Februar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und gehen in Berufung. So geht es in dem nun Verfahren weiter.
Nach dem Urteil gegen zwei Pädagoginnen wegen des Todes eines siebenjährigen Schülers im Schwimmunterricht ist die Berufung für 2026 angesetzt worden. Die Verhandlung sei für das erste Halbjahr anvisiert, teilte das Landgericht Konstanz auf Anfrage mit. Der genaue Termin müsse noch bestimmt werden.
Ende Februar hatte das Amtsgericht Konstanz nach dem Tod des Zweitklässlers im Schwimmunterricht eine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Die Anwälte der Frauen hatten nach dem Urteilsspruch Berufung eingelegt.
Zweitklässler nach seiner ersten Schwimmstunde gestorben
Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.
Die Lehrerin war zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt worden. Die damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen waren auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Das Urteil hatte laut dem Lehrerverband VBE für große Verunsicherung bei Lehrkräften versorgt. „Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden“, hatte VBE-Chef Gerhard Brand in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und mehrere Bildungspolitiker im Landtag geschrieben. Viele Lehrkräfte stellten sich nun die Frage, ob und wie der Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen überhaupt noch möglich sei.