In einem Kurs kümmert sich die Schwimmlehrerin um ein weinendes Kind – und verliert die anderen Kinder aus den Augen. Eine Fünfjährige kommt dabei ums Leben. Nun ist ein Urteil gefallen.
Weil in ihrem Schwimmkurs ein fünfjähriges Mädchen ertrunken ist, hat das Amtsgericht Hamburg eine 39 Jahre alte Schwimmlehrerin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Richter sprachen sie wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Mädchen hatte im Oktober 2023 als eines von zehn Kindern an einem Anfängerkurs in einem Schwimmbad im Hamburger Stadtteil Niendorf teilgenommen. Die Schwimmlehrerin soll sich um ein weinendes Kind gekümmert – und dabei die anderen Kinder aus den Augen verloren haben. Ein fünfjähriges Mädchen geriet währenddessen mindestens drei Minuten unter Wasser und starb trotz Reanimationsmaßnahmen einen Tag später an den Folgen des Sauerstoffmangels.
Vater des verstorbenen Kindes sagt aus
Der Vorsitzende Richter David Tichbi sagte, die Angeklagte habe als Kursleiterin mehrere Sorgfaltspflichten verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, die Schwimmlehrerin hätte den Tod des Mädchens verhindern können, wenn sie die anderen Kinder aus dem Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.
Im Gerichtssaal hatte zuvor der Vater des toten Mädchens ausgesagt und dabei mit seinen Emotionen gekämpft. „An dem Tag, als unser Kind von uns gegangen ist, ist auch etwas in uns Eltern gestorben“, sagte der Vater vor der Urteilsverkündung. Die Angeklagte hatte anschließend erneut ihr tiefes Bedauern ausgedrückt.