Das gesuchte zweite Handy des geständigen Attentäters von Solingen ist mit großer Wahrscheinlichkeit gefunden worden. Es lag an der Stelle, die der Angeklagte auf einer Karte rot markiert hatte.
Das seit Monaten verschollene zweite Handy des geständigen Attentäters von Solingen ist mit großer Wahrscheinlichkeit gefunden worden. Der Angeklagte habe dem Gericht am dritten Prozesstag eine Karte übermittelt, an der eine Stelle rot eingekreist gewesen sei, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. An der markierten Stelle hätten Polizisten daraufhin ein Handy gefunden. Das Mobiltelefon müsse nun erst einmal untersucht und ausgewertet werden.
Suchaktion in Solingen
Die Polizei hatte am frühen Dienstagabend eine neue Suchaktion nach dem Mobiltelefon an der Flüchtlingsunterkunft im nordrhein-westfälischen Solingen gestartet, in der der geständige Attentäter Issa al H. gelebt hatte.
Zahlreiche Beamte, einige mit Schaufeln ausgerüstet, hatten sich auf die Suche gemacht, auch ein Hund wurde eingesetzt. Ein dpa-Reporter berichtete, dass etwa zwei Stunden nach Einsatzbeginn der Ruf „Fund“ und dann Applaus zu hören war. Kurz darauf zogen die Kräfte ab.
Ein Handy des Angeklagten hatten die Ermittler trotz Zerstörung sicherstellen und auswerten können. Zuvor hatte es immer wieder umfangreiche Suchmaßnahmen nach dem zweiten Mobiltelefon gegeben.
Drei Menschen getötet, acht verletzt
Bei dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag in Solingen waren am 23. August 2024 drei Menschen bei einem Stadtfest getötet und acht verletzt worden.
Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) hatte den Anschlag für sich reklamiert. Beim Prozessauftakt hatte Issa al H. die Tat gestanden, zum Tatvorwurf der IS-Mitgliedschaft aber geschwiegen.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten Syrer (27) dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Zudem soll er IS-Terrorist sein und wenige Stunden vor der Tat der Terrororganisation Islamischer Staat die Treue geschworen haben. Er war einen Tag nach der Tat festgenommen worden.