Ärztinnen und Ärzte mit einem Abschluss aus dem Ausland sollen in Deutschland künftig einfacher in ihrem Beruf arbeiten können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Die Vereinfachungen sollen auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apothekern sowie Hebammen aus dem Ausland gelten.
„Die Anerkennungsverfahren werden so vereinfacht, dass wir sehr schnell die notwendigen Fachkräfte auch bekommen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach dem Kabinettsbeschluss in der Berliner Villa Borsig. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Anerkennungen deutlich entbürokratisiert, vereinheitlicht und digitalisiert werden. Dies solle zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen.
Der Gesetzentwurf sei „ein wichtiger und notwendiger Schritt in Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Ziel sei es, „die gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft zu sichern“. Die beschleunigte Anerkennung solle aber „ohne Abstriche bei unseren hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität“ erfolgen.
Der Gesetzentwurf wird nach Angaben von Warkens Ministerium noch durch Regelungen in den jeweiligen Verordnungen der Berufe ergänzt. Der Bundestag muss das Gesetz noch verabschieden, auch der Bundesrat muss zustimmen.