Wahlen: OB-Wahl Ludwigshafen: AfD-Politiker scheitert mit Beschwerde

Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue darf der AfD-Politiker nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Eine Beschwerde hat keinen Erfolg – eine Entscheidung steht aber noch aus.

Die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul wegen seines Ausschlusses von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unzulässig. Das geht aus dem Beschluss vom Dienstag hervor.

Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue hatte der Wahlausschuss der Stadt die Kandidatur des Landtagsabgeordneten nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab. 

Paul war auch mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Ausschluss vorgegangen. Er wollte damit seine Zulassung zur Wahl noch bewirken. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. Die Entscheidung zur Beschwerde am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz steht noch aus.