Kommunen: SSG: Erste Weichenstellung bei Verteilung von Sondervermögen

Sachsens Städte und Gemeinden bauen auf Geld aus dem Sondervermögen des Bundes, um ihre Infrastruktur auf Vordermann zu bringen. Bei der Frage nach der Verteilung mit dem Land gibt es Fortschritte.

Bei der Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen haben sich Freistaat und Kommunen angenähert. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) trägt die Abstimmungsergebnisse der beiden kommunalen Landesverbände mit der Regierung mit, wie es in einer Mitteilung hieß. „Wir wollen, dass die Investitionen in die Infrastruktur überall sichtbar werden und das Programm in Sachsen zur Erfolgsgeschichte wird“, sagte SSG-Präsident Bert Wendsche demnach. 

Er sprach von „ersten wichtigen Weichenstellungen“ bei der Einigung über die Verteilung der Gelder. Von den 4,8 Milliarden Euro, die der Freistaat aus dem Sondervermögen erhält, sollen den Angaben nach 36 Prozent direkt ins Kommunalbudget fließen. Über einen sogenannten strategischen Arm erhalten die Kommunen weitere 22,5 Prozent, 31,5 Prozent gehen ans Land. Die verbleibenden 10 Prozent sind für Maßnahmen im gemeinsamen Interesse vorgesehen.

Mehr Geld für kleine Projekte

Das Geld soll nach dem Willen des SSG auch kleineren Projekten zugutekommen. Wendsche forderte dazu den Landtag auf, das bisher geplante Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro zu überdenken. „Ein Absenken auf die vom Bund favorisierte Schwelle von 50.000 Euro Investitionsvolumen würde dem ländlichen Raum Sachsens entgegenkommen.“