Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin am Vorgehen des Landes.
Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, darf nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts jetzt von einem Amtsarzt untersucht werden. Damit bestätigten die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Sicht des Landes. Das hatte als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.
Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Es sei unverständlich, warum der Antragsgegner nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit jetzt noch die Veranlassung sehe, die Antragstellerin untersuchen zu lassen, hatte die Frau zur Begründung angegeben. Nach einem so langen Zeitablauf könne das Land nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lag.
Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz. Zwar sei die jahrelange Untätigkeit in dem Fall in der Tat nicht nachvollziehbar, heißt es in dem nicht anfechtbaren Beschluss vom 12. August, der erst jetzt bekannt wurde und in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW abrufbar ist.
Die Untersuchung sei aber dennoch gerechtfertigt, entschied der 6. Senat des OVG. Die Untersuchung diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen. Das sei auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Zum Wohle der Allgemeinheit werde so auch sichergestellt, dass nur dienstfähige Beamte arbeiten und nicht dauerhaft ohne Gegenleistung bezahlt werden.
Psychische Probleme
Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das Gericht, aber für die Entscheidung sei das unerheblich.
Mehrere Medien hatten über die Entscheidung des OVG berichtet.