Tierschutzgesetz: Prozess: 45 Fälle von Tierquälerei in Schlachtbetrieb

Gegen den Inhaber eines Schlachtbetriebs in NRW hat ein Prozess wegen Tierquälerei in vielen Fällen begonnen. Videos von misshandelten Rindern hatten 2021 Ermittlungen ausgelöst.

Gegen den Inhaber eines Schlachtbetriebs aus dem Kreis Unna in Nordrhein-Westfalen hat ein Prozess wegen Tierquälerei in zahlreichen Fällen begonnen. Die Anklage wirft ihm 45 Taten vor, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Lünen zu Verhandlungsbeginn schilderte. Bereits 2024 habe der Prozess gegen den Chef des Schlachtbetriebs mit zunächst elf angeklagten Taten begonnen, das Ursprungsverfahren sei dann aber ausgesetzt worden. 

Die Staatsanwaltschaft werfe dem Mann noch weitere 34 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor und habe dazu eine Nachtragsanklage vorgelegt. Diese konnte man aber 2024 nicht in den gerade begonnenen Prozess einbeziehen, wie die Sprecherin auf dpa-Anfrage sagte. Es sei also eine zweite Anklage erhoben worden – und nun seien inhaltlich alle 45 Tatvorwürfe zusammengeführt, erläuterte das Gericht. Zuvor hatte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) über den neuerlichen Verhandlungsstart berichtet.

Es soll zu zahlreichen Misshandlungen gekommen sein 

Nach früheren Angaben wirft die Staatsanwaltschaft dem Inhaber vor, in einer Viehsammelstelle im Kreis Unna kranke und nicht transportfähige Rinder geschlagen und nicht ausreichend mit Wasser und Nahrung versorgt zu haben. Unter anderem soll ein Tier, das nicht mehr laufen konnte, mit einer Maschine über den Boden geschleift worden sein. Zudem wurde laut Anklage das Fleisch eines im Betrieb verendeten Rindes als vermeintliches Schlachtvieh verkauft. Den Tieren soll zudem in unzulässigem Maße Blut abgenommen worden sein.

Videos von Tierschützern brachten den Fall ins Rollen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2021 durch Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz angestoßen worden. Hinweise auf systematische Misshandlungen durch die Tierschützer hatten auch zur Schließung der Viehsammelstelle des Kreises Unna geführt. 

Zwei Mitarbeiter des Betriebs waren Anfang 2024 wegen mehrerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Sprecherin des Amtsgerichts Lünen sagte, diese beiden seien als Zeugen geladen sowie außerdem ein Mitarbeiter eines Veterinäramtes. Das Gericht habe insgesamt acht Termine bis in den Sommer anberaumt.