Im August 2018 fielen auf St. Pauli in Hamburg Schüsse. Zwei Frauen halfen den Tätern, wie das Landgericht jetzt geurteilt hat.
Nach beinahe tödlichen Schüssen auf einen Rockerboss auf St. Pauli hat das Hamburger Landgericht zwei Komplizinnen des Auftraggebers verurteilt. Eine dritte Angeklagte sprach das Gericht unter anderem frei, weil es Inhalte eines Telefonats nicht feststellen konnte. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Die 57 Jahre alte Angeklagte verurteilte das Gericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, weil sie vor dem versuchten Mord Tätern geholfen habe. Ihre 37 Jahre alte Tochter bestrafte das Gericht mit einem Jahr Haft auf Bewährung, ebenfalls wegen Beihilfe. Die zwei Verurteilten sollen mindestens 250.000 Euro an das Opfer zahlen.
„Am Tattag waren die angeklagten Damen nicht dabei“, sagte die Vorsitzende Richterin zu den eher niedrigen Strafen. Die Freigesprochene ist 36 Jahre alt und ebenfalls eine Tochter der 57-Jährigen.
Schüsse an der Ampel
Die Tat liegt annähernd sieben Jahre zurück: In der Nacht zum 27. August 2018 stoppte ein Auto neben dem Bentley des Rockers, während er an der Ampel hielt. Der Beifahrer des Autos gab Schüsse ab, die den damals 38 Jahre alten Hells Angel lebensgefährlich verletzten. Er ist seitdem querschnittsgelähmt.
Die Mutter und die ältere Tochter halfen nach Auffassung des Gerichts bei der Suche nach dem Opfer.
Auftraggeber ist zu lebenslanger Haft verurteilt
Der Auftraggeber wurde 2020 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch der Schütze, der Vater und die damalige Freundin des Auftraggebers, die das Auto fuhr, bekamen lange Haftstrafen. Hintergrund des Angriffs war eine persönliche Fehde zwischen Mitgliedern der 2016 aufgelösten Rockergruppe Mongols und den Hells Angels.
Der Prozess gegen die drei Frauen hatte im April 2024 begonnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Mutter zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft zu verurteilen. Die ältere Tochter sollte drei Jahre und zehn Monate in Haft, die jüngere Tochter zwei Jahre und vier Monate. Die Verteidigung forderte Freispruch für alle Angeklagten.