Nach einer gerichtlichen Eilentscheidung dürfen in Oberfranken keine Fischotter mehr getötet werden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger wertet das als Rückschlag für Teichwirte.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kritisiert die Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), dass in Oberfranken keine Fischotter mehr getötet werden dürfen. „Entnahmen von Fischottern sind dringend nötig“, ließ der Minister während einer Dienstreise in die USA über die Pressestelle seines Ministeriums ausrichten. „Niemand will den Fischotter ausrotten. Der Freistaat hat aber auch eine hohe Verantwortung, die bayerischen Teichwirte mit ihren Sorgen nicht allein zu lassen und die Schäden in Grenzen halten.“
Viele Teichwirte hätten in den vergangenen Jahren wegen der durch die Otter verursachten Schäden die Teichwirtschaft beendet, betonte der Vize-Ministerpräsident in der Stellungnahme. 2023 habe die anerkannte Schadenssumme bei rund 2,4 Millionen Euro gelegen. Allerdings, so Aiwanger weiter, sei in der Hauptsache noch nichts entschieden. Nach seiner Rückkehr aus den USA wolle er mit seinem Parteikollegen, Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber, das weitere Vorgehen besprechen.
Allgemeinverfügung außer Vollzug gesetzt
Am Montag hatte der Verwaltungsgerichtshof in München im Eilverfahren eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken außer Vollzug gesetzt, die die Tötung der streng geschützten Tiere in Ausnahmefällen ermöglichte. Damit dürfen in Oberfranken bis auf weiteres keine Fischotter mehr getötet werden. Der Senat hat mit der Eilentscheidung einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe entsprochen.
Grund für die Entscheidung des VGH war nach Angaben eines Sprechers, dass die Allgemeinverfügung der Bayreuther Bezirksregierung „voraussichtlich rechtswidrig“ sei. Ihr liege eine nicht nachvollziehbare Prognose zum Wachstum der Fischotter-Populationen zugrunde. Außerdem könnten Schäden für die Fischereiwirtschaft in den entsprechenden Gebieten nicht sicher dem Fischotter zugerechnet werden.
Die Regierung von Oberfranken teilte auf Anfrage mit, gemeinsam mit dem bayerischen Umweltministerium und den betroffenen Kreisverwaltungsbehörden die Gründe für die Gerichtsentscheidung im Hinblick auf das weitere Vorgehen zu prüfen. „Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren werden wir uns selbstverständlich an den Beschluss des BayVGH halten“, hieß es.