Beihilfen: EU-Gericht billigt Corona-Beihilfen für Condor

Der Ferienflieger Condor bekam zu Corona-Zeiten hunderte Millionen Euro an Beihilfen vom deutschen Staat. Zu Unrecht, meint der Konkurrent Ryanair. Jetzt gibt es ein Urteil.

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Teil der hunderte Millionen schweren Corona-Beihilfen an die Fluggesellschaft Condor für rechtens erklärt. Eine entsprechende Klage des Wettbewerbers Ryanair wies das Gericht als unbegründet ab, wie es in Luxemburg mitteilte. 

Ryanair hatte unter anderem argumentiert, die entschädigten Kosten hätten nicht nur mit der Pandemie zu tun, sondern auch mit anderen Schwierigkeiten des Konzerns. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

Die EU-Kommission hatte 2021 drei Pakete mit deutschen Corona-Beihilfen in Höhe von über 525 Millionen Euro gebilligt. Eines davon – mit Darlehen in Höhe von 144 Millionen Euro – focht Ryanair vor dem Gericht der EU an. Es sollte Condor für Schäden durch Reisebeschränkungen entschädigen, die zwischen Mitte März und Ende Dezember 2020 galten.

Ryanair hält Beihilfe für diskriminierend

Die irische Airline Ryanair hatte mehrere Indizien vorgebracht, mit der sie eine zu ungenaue Prüfung durch die EU-Kommission nachweisen wollte. Schäden seien bei Condor auch wegen der Umstrukturierung des Konzerns entstanden, argumentierte Ryanair. Zudem seien die Beihilfen gegenüber Wettbewerbern wie Ryanair diskriminierend und unverhältnismäßig. Keines der vorgebrachten Argumente drang bei den Richterinnen und Richter durch.

Ursprünglich hatte die Kommission ein noch größeres Beihilfepaket genehmigt, jedoch klagte Ryanair erfolgreich vor dem EU-Gericht. Nun stand der neu gefasste Beschluss der Kommission vor Gericht, gegen den Ryanair erneut vorging – diesmal ohne Erfolg.

Ryanair verweist auf ähnliche Fälle

Ryanair reagierte auf das Urteil mit Verweis auf andere, ähnliche Fälle, in denen das EU-Gericht zugunsten von Ryanair entschieden hatte. Die Europäische Kommission habe die betreffenden Mitgliedstaaten noch nicht aufgefordert, die rechtswidrigen Beihilfen zurückzufordern und auch keine Maßnahmen zur Behebung des entstandenen Wettbewerbsschadens auferlegt, so die irische Fluggesellschaft.