Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist die FDP nach ihrem personellen Aderlass nun mit einer Gruppe und nicht mehr als Fraktion vertreten. Ein Novum im Landesparlament.
Im Landtag Mecklenburg-Vorpommens ist erstmals eine Partei nur noch als Gruppe mit eingeschränkten Rechten vertreten. Das Parlament beschloss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Linke sowie fraktionlosen Abgeordneten die Einführung einer neuen Kathegorie im Parlamentgeschäft des Landes. Der Landtag folgte damit dem Antrag der drei verbliebenen FDP-Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel, künftig als Gruppe zu gelten.
Damit können die FDP-Politiker bis zur Neuwahl des Parlaments im Herbst 2026 weiterhin in einigen Landtagsausschüsse mitwirken, allerdings ohne Stimmrecht. Die Redezeiten im Plenum sind länger als bei einzelnen fraktionslosen Abgeordneten. Die Zuwendungen für die Parlamentsarbeit werden gekürzt. Statt 54.000 Euro im Monat sind es dem Vernehmen nach noch 21.600 Euro, die die FDP erhält. Damit wird sich auch der Stab der parlamentarischen Mitarbeiter der FDP drastisch verringern.
In Mecklenburg-Vorpommerns Landtag sind laut Landesverfassung mindestens vier Abgeordnete für eine Fraktion nötig, deren Rechte und Pflichten klar geregelt sind. Die FDP hatte 2021 bei der Landtagswahl 5,8 Prozent der Wählerstimmen erhalten und war mit fünf Abgeordneten in das Parlament eingezogen. Mit dem Austritt zweier ihrer Mitglieder hatte die FDP diese Maßgabe nicht mehr erfüllt.
AfD, CDU und Grüne verwiesen auf Landesverfassung und Geschäftsordnung des Landtags, in denen kein Gruppenstatus vorgesehen sei und votierten gegen die für die laufenden Legislaturperiode befristete Sonderregelung.