Räumungsklage: Streit um Fortuna-Büdchen: Räumungsklage abgewiesen

Fans des berühmten Fortuna-Büdchens am Düsseldorfer Rheinufer können vorerst aufatmen. Das Kult-Büdchen muss vorerst nicht geräumt werden.

Der Kult-Kiosk Fortuna-Büdchen am Rheinufer in Düsseldorf darf vorerst weiter öffnen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Räumungsklage der Eigentümerin gegen die Pächter des beliebten Treffpunkts ab. Als Grund nannte das Gericht einen Formfehler bei der vorhergehenden Kündigung. Diese hätte allen drei im Pachtvertrag stehenden Brüdern zugestellt werden müssen und nicht nur der Betreibergesellschaft (Az: 21 O 36/25). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Berufung hätte das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden.

Die Eigentümerin hatte den Pachtvertrag für das Fortuna-Büdchen bereits zum Jahresende 2024 gekündigt. Weil die drei Brüder als Pächter aber weitermachten, kam im Januar die Räumungsklage. Bei den Fans von Fortuna Düsseldorf und anderen Gästen der Trinkhalle löste das große Unruhe aus. Mehrere Online-Petitionen für das Fortbestehen des Büdchens wurden gestartet. Sogar CDU-Oberbürgermeister Stephan Keller sicherte seine Unterstützung zu.