Kein Tatverdächtiger: Nach Drohnensichtung am BER: Noch viele Fragen offen

Am Freitag legte eine Drohne zwischenzeitlich den Flugverkehr am Berliner Hauptstadtflughafen lahm. Solche Fälle nehmen zu. Die Innensenatorin dringt auf Maßnahmen.

Nach der Drohnensichtung am Berliner Hauptstadtflughafen BER und der zeitweiligen Sperrung des Flugbetriebs tappt die Polizei bei der Suche nach einem Verantwortlichen weiter im Dunkeln. „Es gibt keinen neuen Stand“, sagte ein Sprecher der Polizei am Sonntag. „Gegenwärtig können wir nicht sagen, wer hinter diesen Drohnenflügen steckt. Das ist Gegenstand der Ermittlungen.“ Mittlerweile läuft der Flugbetrieb wieder regulär.

Wegen der Sichtung einer Drohne war der Flugbetrieb am BER am Freitag für kurze Zeit eingestellt worden. Etliche Flüge wurden umgeleitet, ein Flug sei ausgefallen. Um die Verspätungen aufzuholen, durften Maschinen ausnahmsweise bis 2.00 Uhr starten und die ganze Nacht landen – fünf startende Maschinen machten von der Ausnahmeregelung Gebrauch. Der Betrieb am Boden war nicht eingeschränkt. 

Spranger dringt auf Lösungen

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) pochte nach dem Vorfall auf stärkere Bemühungen um eine bessere Drohnenabwehr. „Ich begrüße die Initiative auf Bundesebene in Bezug auf die Drohnenabwehr. Ich befürworte die Einrichtung eines zentralen Drohnenabwehrzentrums“, teilte Spranger auf dpa-Anfrage mit.

Bereits früh sei in Berlin die Dringlichkeit der Drohnenabwehr erkannt worden. Zur Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr sei Abwehrtechnik beschafft worden, erläuterte Spranger. Weitere Anschaffungen seien sichergestellt. „Dass jedoch die Bundeswehr bei der Drohnenabwehr in Amtshilfe tätig werden soll, muss in engen, rechtlichen Grenzen erfolgen und geprüft werden.“

Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört. Die Zahl der Zwischenfälle durch solche Fluggeräte nehme zu. Im laufenden Jahr wurden bis Ende August 2025 bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert. Im Vorjahr gab es im selben Zeitraum bundesweit 113 Vorkommnisse, im Jahr 2023 nur 99.

Eine Sprecherin der Innenverwaltung teilte mit, Maßnahmen zur Entdeckung und Abwehr von Drohnen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit seien, könnten die Polizei in Berlin grundsätzlich bereits nach jetziger Rechtslage ergreifen. „Dessen ungeachtet werden die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit zum Anlass genommen, um die Gesetzeslage zur Erhöhung der Rechtssicherheit weiter anzupassen.“

So berate das Abgeordnetenhaus derzeit eine entsprechende Ergänzung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Danach soll eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen werden, die die Drohnendetektion und -abwehr regelt und die von Drohnen ausgehenden Gefahren in besonderer Weise berücksichtigt.

Grundsätzlich sei die zunehmende Verbreitung von Drohnen bundesweit eine sicherheitsrelevante Herausforderung. Das Bundesinnenministerium erarbeite einen Sachstandsbericht zur Lage und dazu, was getan werden könne, so die Sprecherin. „Dieser muss für eine valide Bewertung der Vorschläge abgewartet werden.“ Der Vorstoß zum Bündeln von Kompetenzen von Bund und Ländern, um die Kenntnisse von Polizei und Militär zur Drohnenabwehr zu bündeln, sei zu begrüßen.

Fälle nehmen zu

Besonders in der Umgebung von Flughäfen sind Drohnen in der Luft ein großes Sicherheitsrisiko. Die Zahl solcher Vorfälle steigt seit Jahren. 

Am Berliner Flughafen wurden in diesem Jahr von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bislang fünf Behinderungen durch Drohnenflüge erfasst. Im vergangenen Jahr waren es 20, 2023 mehr als 15.

Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Wenn sie dennoch in diesen Bereich geflogen werden, kann das als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.