Vergabeverfahren: Bahn-Tochter klagt wegen Neuausschreibung einer Bahnstrecke

Im Mai wurde das Bahnnetz Mitte erneut ausgeschrieben: Dagegen geht eine Bahn-Tochter vor dem Oberlandesgericht vor. Was der Senat in der mündlichen Verhandlung zur vorläufigen Einschätzung sagt.

Die Neuausschreibung der Bahnstrecke zwischen Kiel und Hamburg trotz abgegebener Angebote beschäftigt seit dem Vormittag das Oberlandesgericht Schleswig. Nach vorläufiger Einschätzung des zuständigen Senats war die Entscheidung zur Teilaufhebung der Vergabe des Bahnnetzes Mitte unter Fortführung des Vergabeverfahrens für das Netz Süd-West rechtswidrig. Das teilte das Gericht nach der mündlichen Verhandlung mit. Ihre Entscheidung über die Klage der Bahn-Tochter DB Regio wollen die Richter am 21. November verkünden.

Worum geht es? Im Mai hatte das Land Schleswig-Holstein trotz Angeboten der Bahn-Tochter und eines weiteren Unternehmens das sogenannte Bahn-Netz Mitte neu ausgeschrieben. Früheren Angaben des Nahverkehrsbundes Schleswig-Holstein (Nah. SH) zufolge waren zuvor keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen. Weil die Vergabekammer nach Beschwerde der Bahn-Tochter im Juni entschied, dass das erste Verfahren rechtmäßig aufgehoben worden sei, zog das Bahnunternehmen vor das Oberlandesgericht.

Es geht den Betrieb der Strecke für 12 Jahre

Das Bahnnetz Mitte umfasst nicht nur die Verbindung Hamburg–Kiel (RE 70), sondern auch die Linie Hamburg–Kiel/Flensburg/Tinglev (RE 7). Auf beiden Strecken legen die Züge jährlich rund fünf Millionen Kilometer zurück. Derzeit betreibt DB Regio die Verbindungen. Bei der Ausschreibung geht es um den Betrieb der Strecke von Dezember 2027 bis mindestens Dezember 2039.

Das Netz Mitte hatte das Land gemeinsam mit dem Netz Süd-West mit den Strecken Hamburg – Itzehoe/Heide (RB 61) und Hamburg – Wrist/Kellinghusen (RB 71) ausgeschrieben. Der Senat in Schleswig begründete seine vorläufige Einschätzung in der mündlichen Verhandlung mit den Teilnahmebedingungen der Ausschreibung, nach denen die Angebote in Kombination zu würdigen waren.

Beim parallel ausgeschriebenen Netz Süd-West steht dagegen zumindest fest, dass dort nach einem Beschluss des zuständigen Wirtschafts- und Finanzausschusses des Landtags weiterhin die Nordbahn fahren soll. Der Zuschlag kann jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens erteilt werden. Auf diesen Linien kommen jährlich rund 2,1 Millionen Zugkilometer zusammen. Im Fall des Netzes Süd-West erklärte der Senat nach Angaben der Gerichtssprecherin in der Verhandlung nun, dass dort keine Rechtsverletzung vorliege.