In immer mehr Landkreisen in Brandenburg gibt es wegen der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel – nun auch in Märkisch-Oderland. Der Landrat erklärt, warum sie nur für gewerbliche Halter gilt.
Weitere Landkreise in Brandenburg haben infolge der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel erlassen, darunter auch Märkisch-Oderland. Dass sie nur für gewerbliche Halter gilt, soll den Betrieben helfen, wie Landrat Gernot Schmidt (SPD) im RBB-Inforadio sagte. „Wenn Sie zum Beispiel einen Ökobetrieb haben oder Eier aus Freilandhaltung produzieren, brauchen Sie eine behördliche Ansage, um diese Dinge zu reduzieren“, betonte er. In den Zonen rund um betroffene Betriebe gelte die Stallpflicht ohnehin für alle, auch für private Halter.
Von einer landesweit verordneten Stallpflicht halte er nichts, sagte Schmidt. Die Landkreise als Katastrophen- und Seuchenschutzbehörden könnten zielgenauer und punktueller agieren. „Das System, das wir in Brandenburg haben, hat sich bewährt.“
Weitere Ausbrüche in Märkisch-Oderland habe es zuletzt nicht gegeben. Dennoch werde der Druck weiter steigen, weil der Vogelzug in Richtung Süden gerade erst begonnen habe. Mit den Friedländer Teichen sowie dem Oderbruch sei die Region Vogeldurchzugsgebiet. „Es kommen immer mehr Graugänse und Kraniche und wir werden noch turbulente Wochen erleben.“
Die Stallpflicht gilt ab Mittwoch auch in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße sowie in Cottbus und in Potsdam, wie die dortigen Behörden mitteilten. Bereits seit gestern gilt sie auch im Landkreis Oberhavel.










