Verfassungsgerichtshof: Urteil im Streit um NRW-Gemeindefinanzierung im November

Das Land und acht große Kommunen streiten sich um eine neue Regel im Gemeindefinanzierungsgesetz. Dabei geht um die sogenannte Zuordnung als kreisfrei. Da haben die Verfassungsrichter einige Fragen.

Im Streit zwischen acht größeren Städten und dem Land Nordrhein-Westfalen um die Gemeindefinanzierung wird der Verfassungsgerichtshof am 18. November ein Urteil verkünden. Das sagte Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb nach einer fast zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung am Dienstag in Münster. 

Bei der Verfassungsklage der Kommunen Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal geht es um die Frage, ob das Land seit dem Jahr 2022 im Gemeindefinanzierungsgesetz bei der Berechnung der Steuerkraft einen Unterschied machen darf zwischen kleinen Städten und Gemeinden, die Kreisen zugeordnet werden oder den größeren sogenannten kreisfreien Städten. 

Die sieben NRW-Verfassungsrichter um Dauner-Lieb ließen im Rahmen der ungewöhnlich langen mündlichen Verhandlung nur indirekt eine Tendenz erkennen. Die Vertreter des Landes mussten sich die meisten kritischen Fragen zu den angegriffenen Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2022 bis 2024 gefallen lassen. In der seit 2022 neuen Regelung ist für die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen eine der Fragen, wie hoch die Kämmerer bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B die Firmen und Bürger belasten und welche Steuerkraft die Städte haben.

Kommunen in der Zwickmühle

Die Kläger verweisen auf leistungsschwache Kommunen wie Duisburg oder Solingen, die ihre Hebesätze nicht wegen der starken Finanzkraft anheben, sondern weil sie von der Kommunalaufsicht dazu gezwungen werden, um den Kommunalhaushalt zu sanieren. Der Anwalt der Kommunen bezeichnete das als Zwickmühle, die staatspolitisch unvernünftig sei. Durch die seit 2022 geltende Regelung seien den Klägern insgesamt 500 Millionen Euro entgangen. Die Hebesätze seien dort am höchsten, wo die Finanznot am größten ist, hieß es seitens der Kläger. Die kreisfreien Städte sehen einen Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Gleichbehandlung und die kommunale Selbstverwaltung. 

Vizepräsident fragt kritisch nach

Andreas Heusch, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, wollte von den Vertretern des Landes wissen, was denn die Kreisfreiheit mit der Leistungsfähigkeit der Kommune zu tun habe? Er verwies auf Städte mit niedrigen Hebesätzen, die so höhere Steuereinnahmen durch die Ansiedlung von Unternehmen generieren.

Das Land dagegen betonte, dass die Finanzwissenschaft sich bei der Frage nicht einig sei. Das habe auch die lange Diskussion in der mündlichen Verhandlung gezeigt. Zumindest sei die Methodik im Gesetz nicht grob fehlerhaft, Widersprüche wie von den Kommunen beklagt, sieht das Land nicht.