Die Geflügelpest greift in Niedersachsen um sich: Agrarministerin Miriam Staudte hält es in der Diskussion um eine Stallpflicht für richtig, dass die Landkreise selbst darüber entscheiden können.
Angesichts der um sich greifenden Geflügelpest hat Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte Verständnis für die Landkreise, die eine Stallpflicht für Geflügel anordnen. Die Betriebe und Landkreise, die wirklich einer Gefahr ausgesetzt sind, „die sollten auch diese Aufstallpflicht verhängen“, sagte die Grünen-Politikerin im Deutschlandfunk.
„Ich glaube, es ist richtig, dass Aufstallpflichten verhängt werden, aber man muss schon auch abwägen“, sagte Staudte. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass auch mit Stallpflichten einige Landkreise trotzdem besonders betroffen gewesen seien. Auch ein Halten im Stall biete „keine hundertprozentige Garantie ist, dass die Tiere geschützt sind“, sagte die Ministerin. „Insofern finde ich es gut, dass wir die Regelung haben, dass die Kreise selber entscheiden, dass sie eine Risikobewertung vornehmen.“
Die Lage sei angespannt, fast jeden Tag gebe es neue Ausbrüche – und der Höhepunkt sei „noch abzuwarten“. Seit Oktober habe es neun Ausbrüche im Land gegeben, der Schaden sei noch unklar.
Entschädigung von der Tierseuchenkasse
Seit heute gilt wegen der Vogelgrippe auch im Landkreis Cloppenburg eine Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind laut Landkreis Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Seit Samstag gilt auch im Landkreis Gifhorn eine Stallpflicht, im Landkreis Stade wurde ein Fall der Vogelgrippe per Laboruntersuchung bestätigt.
Eine allgemeine Aufstallpflicht für im Kreisgebiet gehaltenes Geflügel gilt außerdem im Landkreis Vechta – dort kam es zu einem weiteren Ausbruch der Vogelgrippe. Betroffen ist erneut ein Putenbetrieb im Stadtgebiet von Vechta mit rund 24.000 Mastputen. Es sei der zweite Ausbruch innerhalb weniger Tage, teilte der Landkreis mit. Vorsorglich müssten alle Tiere des Betriebes getötet werden. Der Landkreis Diepholz erließ ebenfalls eine Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren, ebenso der Landkreis Oldenburg.
Wenn ganze Bestände getötet werden müssen und nicht mehr verkauft werden können, erhalten Tierhalter eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse. Zur Höhe der Zahlungen hatte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) schon vor der aktuellen Welle eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Der Höchstbetrag von 50 Euro pro Tier soll demnach auf bis zu 110 Euro steigen. Staudte mahnte, es dürfe keine Situation entstehen, in der mehr entschädigt werde, als die Tiere wert seien.










