Verkehr: Anklage nach tödlichem Autounfall mit Kindergruppe erhoben

Im Sommer fuhr ein Auto in Hürth in eine Schülergruppe – zwei Menschen starben. Nun ist gegen den Fahrer Anklage erhoben worden. Überraschend gibt es neben dem Unfallgeschehen weitere Vorwürfe.

Nach dem tödlichen Unfall, bei dem in Hürth bei Köln ein Auto in eine Gruppe von Grundschulkindern fuhr, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fahrer erhoben. Ihm werden unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, wie das Amtsgericht Brühl mitteilte. Bei dem Vorfall am 4. Juni starben ein Mädchen und ein Schulbegleiter an ihren schweren Verletzungen.

Laut Staatsanwaltschaft soll der damals 20-Jährige mit seinem Wagen an einer Ampel weitergefahren sein, obwohl diese seit vier Sekunden Rot zeigte. Das Auto sei dabei 54 bis 57 Kilometer pro Stunde schnell gewesen. Kurz darauf erfasst es eine Gruppe von Viertklässlern, die mit Lehrern und Begleitern bei Grün die Straße überqueren wollte.

Zwei Tote und mehrere Verletzte

Der Vorfall hatte damals viele Menschen erschüttert. Ein zehnjähriges Mädchen starb zwei Tage später im Krankenhaus. Knapp zwei Wochen später erlag auch ein 25 Jahre alter Betreuer seinen Verletzungen. Die beiden sollen bei dem Aufprall frontal erfasst und durch die Luft geschleudert worden sein. Zwei weiteren Schulkindern soll der Mann über die Füße gefahren sein.

Zusätzlich wird dem Mann ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie unerlaubter Handel mit Cannabis vorgeworfen. Hintergrund dazu ist, dass er im Auto eine Patrone bei sich gehabt habe – und zwar ohne entsprechende Erlaubnis. Überdies habe er rund 122 Gramm Cannabis besessen, das zum Weiterverkauf gedacht gewesen sei. Ermittler hatten noch am Unfalltag seine Wohnung durchsucht.

Mögliches Hauptverfahren frühestens 2026 erwartet

Wie es damals hieß, soll der Mann bereits in der Vergangenheit wegen Straßenverkehrsdelikten auffällig geworden sein. Ein Alkohol- und Drogentest fiel laut damaligen Angaben negativ aus.

Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, muss nun das Amtsgericht entscheiden. Sollte ein Hauptverfahren eröffnet werden, sei aber nicht vor Anfang nächsten Jahres mit einem Termin zu rechnen.