Ein Mann stößt einen Bekannten aus dem Fenster und vergewaltigt den Schwerverletzten. Das Urteil: lange Haft, aber keine Sicherungsverwahrung – trotz der Brutalität der Tat.
Er hat sein Opfer aus dem Fenster geschubst und den schwer verletzten Mann dann auch noch vergewaltigt. Dafür muss ein 30 Jahre alter Mann für elf Jahre ins Gefängnis.
Keine Sicherungsverwahrung
Das Landgericht Tübingen behielt sich in seinem Urteil eine Sicherungsverwahrung vor. Das bedeutet, dass vor der Entlassung geprüft wird, ob von dem bisher nicht vorbestraften Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. „Wir konnten uns nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte einen Hang hat, schwere Straftaten zu begehen“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Totschlags und Vergewaltigung zwölf Jahre Gefängnis und eine Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Stoß und Vergewaltigung
Nach den Urteilsfeststellungen hatte das 24 Jahre alte Opfer am 6. November gemeinsam mit dem angeklagten Mann Alkohol und Marihuana konsumiert. Gegen 18.20 Uhr habe der Angeklagte das Fenster geöffnet und den 24-Jährigen aus sieben Metern Höhe gestoßen.
Das Opfer erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass zeitweise Lebensgefahr bestand. Der Angeklagte soll dann die Treppe heruntergelaufen sein, dem Schwerverletzten die Hose halb heruntergezogen und ihn vergewaltigt haben. Zeugen kamen zu Hilfe, worauf der Täter flüchtete. Ein Sicherheitsdienst alarmierte die Polizei. Acht Tage nach der Tat wurde der mutmaßliche Täter bei einem Angehörigen in Hamburg entdeckt und festgenommen.
Außer Zweifel stehe, dass die Vergewaltigung stattgefunden habe, sagte der Vorsitzende Richter. Mehrere Zeugen hatten „Stoßbewegungen“ des Angeklagten gesehen, als er auf seinem halbnackten Opfer kniete. Auch hörten Zeugen den Angeklagten bei seiner Tat lustvoll stöhnen.
Der Angeklagte habe die hilflose Lage des 24-Jährigen ausgenutzt, sagte der Richter. Er habe sein Opfer in aller Öffentlichkeit vergewaltigt; es „scheint ihn noch angetörnt zu haben“, dass er Zuschauer habe. „Im Anus des Opfers wurde Sperma des Angeklagten gefunden“. Einen versuchten Totschlag sah das Gericht aber nicht. Den Stoß aus dem Fenster wertete die Kammer als gefährliche Körperverletzung.










