Der AfD-Bundestagsabgeordnete warnt: Wenn seine Partei sich nicht von der Remigration von deutschen Staatsbürgern distanziert, wird sie die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ nicht los.
Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah ruft seine Partei zu einer Distanzierung von dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner und dessen „Remigrationskonzept“ auf. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bezeichneten Sellners Konzept als „menschenwürdewidrig“ und „mit dem menschenrechtlichen Kern des Demokratieprinzips nicht zu vereinbaren“.
„Dieses Konzept sieht Ausbürgerungen als Mittel zur Schaffung eines ethnisch-deutschen Volkes auch vor dem Hintergrund künftiger Wahlen und Abstimmungen vor“, heißt es in der nun bekannt gewordenen Urteilsbegründung zur Aufhebung des Verbots des rechtsextremen Magazins „Compact“. Für Deutsche mit Migrationshintergrund sehe das Konzept einen rechtlich abgewerteten Status vor.
Über den Begriff Remigration gibt es seit langem Diskussionen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff Remigration verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang.
Krah: „Zur Klarheit verdammt“
„Die AfD ist durch das Urteil zur Klarheit verdammt“, sagte Krah der „Welt“. „Wer den Begriff Remigration verwendet, muss klarmachen, dass Staatsbürger nicht gemeint sind.“ Wenn die Partei nicht schnell für Klarheit sorge, werde die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ nur sehr schwer wegzubekommen sein. Krah riet seinen Parteifreunden von Auftritten mit Sellner ab.
Sellner: Nicht in Distanzierungswahn verfallen
Widerspruch kam vom AfD-Fraktionskollegen Torben Braga. Krahs persönliche Abneigung gegenüber Sellner lasse ihn offenbar verkennen, dass es nicht Aufgabe einer Partei sei, Personen oder Vereinigungen aus dem vorpolitischen Raum derartige Anweisungen oder Empfehlungen zu erteilen, sagte der Thüringer der „Welt“. Sellner selbst warf demnach dem Bundesverwaltungsgericht einen „Erpressungsversuch“ vor. Die AfD dürfe nicht in Distanzierungswahn und Panikstimmung verfallen, sagte er der Zeitung.
Gericht sah bei „Compact“ Identifikation mit Remigrationskonzept
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juni das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ vom Sommer 2024 aufgehoben. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sahen die Richter als nicht überschritten an. Bei der Urteilsverkündung machte der Senat aber deutlich, dass sich die Macher des Magazins mit dem „Remigrationskonzept“ Sellners identifizierten. In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung sind ausführliche Erläuterungen zu der rechtlichen Beurteilung des Konzepts enthalten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai mitgeteilt, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen zu wollen. Dies legte die Behörde wegen einer Klage der AfD dagegen zunächst auf Eis. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg gilt die Einstufung für die jeweiligen Landesverbände.