Angehörige des öffentlichen Dienstes sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Doch wie lässt sich das überprüfen? Bei Neueinstellungen in Hamburg soll künftig der Verfassungsschutz befragt werden.
Der rot-grüne Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der umstrittenen Regelabfrage beschlossen. Damit sollen ab kommendem Jahr bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst der Hansestadt mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten der Bewerber beim Landesamt für Verfassungsschutz abgefragt werden, wie der Senat im Anschluss an seine wöchentliche Sitzung mitteilte.
Auch zu anderen Anlässen im beruflichen Werdegang von Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten oder Richterinnen und Richtern sollen solche Abfragen möglich werden. Ziel sei eine Stärkung des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde, hieß es.
Beschäftigte der Stadt zur Verfassungstreue verpflichtet
Die Bürgerschaft muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geplant ist, dass bei vorliegenden begründeten Bedenken an der Verfassungstreue einer Person diese noch einmal anzuhören ist. Die Entscheidung über Personalangelegenheiten treffe am Ende die zuständige Stelle, so der Senat.
In seiner Mitteilung betonte er, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue verpflichtet seien. „Wer die freiheitliche demokratische Ordnung ablehnt, kann nicht für den Staat arbeiten, der auf diesen Grundsätzen aufbaut“, hieß es. Jeder Einzelfall verfassungsfeindlicher Aktivität in der Verwaltung gefährde die Integrität und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst insgesamt.