Prozesse: Hannas Eltern ziehen sich aus „Eiskeller“-Mordprozess zurück

Zum zweiten Mal wird der Tod der Studentin Hanna vor Gericht verhandelt. Ihre Eltern ziehen sich nun aber aus dem Prozess zurück – resigniert und mit deutlicher Kritik am Landgericht Traunstein.

Die Eltern der vor drei Jahren im oberbayerischen Aschau ums Leben gekommenen Hanna ziehen sich aus dem Prozess um den Tod ihrer Tochter zurück. „Ich habe dem Landgericht Traunstein soeben schriftsätzlich mitgeteilt, dass sich meine Mandanten mit sofortiger Wirkung dem Verfahren nicht mehr als Nebenkläger anschließen“, heißt es in einer Mitteilung ihres Anwalts Walter Holderle, über die zuvor die „Passauer Neue Presse“ berichtet hatte. 

Bei Gericht sei der Rückzug der Nebenkläger zunächst noch nicht aktenkundig geworden, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger auf Anfrage.

Scharfe Kritik an Gericht und Verteidigung

Begründet wird die Entscheidung unter anderem mit der Verfahrensführung der zuständigen Kammer des Landgerichts Traunstein. „Die Strafkammer hat die Verhandlungsführung nahezu vollständig der Verteidigung überlassen“, schreibt Holderle. „Die Verteidigung nutzt diesen Umstand nicht nur zu einer unerträglichen Selbstdarstellungsinszenierung, sondern lässt auch keine Gelegenheit aus, Polizei, Staatsanwaltschaft sowie die vormals entscheidende Strafkammer zu diskreditieren.“

Hannas Eltern glauben nicht mehr an Aufklärung

Die Eltern hätten sich von der gerichtlichen Aufarbeitung „Aufklärung über die Umstände des Todes ihrer Tochter Hanna“ versprochen. Aber: „Ein so geführtes Strafverfahren wird nicht die dringend erforderliche und von meinen Mandanten erwartete Sachaufklärung herbeiführen. Für die Eltern von Hanna gibt es deshalb keinen Grund mehr, als Beteiligte in einem solchen Verfahren mitzuwirken.“ 

Der Prozess um den Tod der jungen Studentin im Jahr 2022 war erst vor anderthalb Wochen neu aufgerollt worden. Das Landgericht Traunstein verhandelt aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen. Vor Gericht steht ein junger Mann, der 2024 nach einem Indizienprozess für den Mord an Hanna verurteilt worden war, inzwischen aber wieder auf freiem Fuß ist. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin aufgehoben und weil es danach dann auch noch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen gab, wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten im Sommer dieses Jahres aufgehoben. Die Verteidigung um Anwältin Regina Rick, die die bisherige Verhandlung vor allem für eine Abrechnung mit der Richterin des ersten Verfahrens nutzte, geht von einem Unfall aus und davon, dass Hanna auf dem Heimweg aus der Diskothek „Eiskeller“ ohne Fremdeinwirkung in einen Bach stürzte und ertrank.