Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr) über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik. Es geht um den Schutz des Grundwassers vor Nitrat aus der Landwirtschaft, vor allem der Tierhaltung. Die Umwelthilfe findet, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der europäischen Nitratrichtlinie nicht erfüllt. (Az. 10 C 1.25)
Nitrat gelangt vornehmlich über Düngung ins Grundwasser. Die EU verpflichtet Mitgliedsstaaten dazu, Aktionsprogramme zum Schutz von Gewässern vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzustellen und diese alle vier Jahre fortzuschreiben. Die Umwelthilfe will eine Änderung des deutschen Aktionsprogramms. Vor der Vorinstanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, hatte die Klage keinen Erfolg. Über die Revision der Umwelthilfe verhandelte das Bundesverwaltungsgericht vor knapp zwei Wochen, nun soll das Urteil fallen.