Warum musste eine 93-Jährige im Pflegeheim sterben? Das Urteil gegen den jungen Helfer wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet – sein Motiv bleibt im Dunkeln.
Wegen des Totschlags einer 93 Jahre alten Pflegeheimbewohnerin hat das Landgericht Erfurt einen ehemaligen Pflegehelfer zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sprach den jungen Mann schuldig, die bettlägerige Frau im Juli 2024 in einer Wohneinrichtung für pflegebedürftige Menschen in Gotha erwürgt oder erdrosselt zu haben. Bei der Untersuchung der Leiche der Frau waren Spuren von Gewalteinwirkung am Hals der Frau entdeckt worden.
Damit blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von sieben Jahren Gefängnis. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Zudem wendeten die Richter bei dem heute 21-Jährigen das Jugendstrafrecht an. Zum Tatzeitpunkt war er 19 Jahre alt. Eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht hätte mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe bedeutet, so der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Prozessauftakt hatte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert. Und auch im weiteren Verlaufe der Verhandlung sei sein Motiv im Dunkeln geblieben, führte Pröbstel in der Urteilsbegründung aus. „Wir können nicht einmal zu ihren Gunsten auslegen, dass sie das aus Mitleid gemacht haben. Weil wir es schlicht nicht wissen.“