Alle Jahre wieder benennt der Bund der Steuerzahler vermeintliche Verschwendung öffentlicher Institutionen. Im neuen Schwarzbuch finden sich vier Fälle aus Berlin. Dabei geht es auch um Schals.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert in seinem neuesten bundesweiten Schwarzbuch vier neue Berliner Fälle, bei denen nach seiner Einschätzung öffentliche Gelder verschwendet wurden. So nimmt er das Bemühen des Senats ins Visier, seine Informationsangebote im Internetportal berlin.de in möglichst vielen Sprachen anzubieten. Die Kosten für eine Übersetzungs-Software in Höhe von mehreren Zehntausend Euro seien überflüssig, da Browser die Übersetzung in andere Sprachen standardmäßig möglich machten.
Kritik übt der Verband auch an einer Kampagne des Senats, durch den Verkauf von 5.000 „Berlin-Schals“ auf das Problem der Wohnungslosigkeit aufmerksam zu machen. Ein Teil des Erlöses soll an Einrichtungen der Obdachlosenhilfe gehen. Unterm Strich seien öffentliche und private Kosten der Aktion von 368.000 Euro weit höher als der Verkaufserlös. Der Senat äußerte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Ein Dorn im Auge sind dem Bund der Steuerzahler 48 Fahrradboxen, die der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf errichten lässt, um sie an Anwohner zu vermieten. Die Einnahmen deckten nur den laufenden Betrieb, nicht die Baukosten in Höhe von 691.000 Euro. Der Verband bezweifelt, dass die Schaffung solcher Mietboxen Aufgabe des Bezirks sei. Der Bezirk nahm auf dpa-Anfrage zunächst nicht zu der Kritik Stellung.
Lohnfortzahlung ohne Amt
Eingang in das Schwarzbuch fand zudem eine besondere Regelung, die mit der Wiederholungswahl im Februar 2023 zu tun hat. Dabei handelt es sich um die Fortzahlung der Bezüge von Bezirksbürgermeistern und Bezirksstadträten, die nach dieser Wahl wegen neuer politischer Verhältnisse in ihrem jeweiligen Bezirk nicht in ihren Ämtern blieben. Sie bekommen ihre Gehälter dennoch bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 weiter ausgezahlt, ein entsprechendes Gesetz hatte das Abgeordnetenhaus beschlossen.
Das Parlament hatte die Sonderregelung seinerzeit damit begründet, dass Bürgermeister und Stadträte für die Dauer einer Wahlperiode, also für fünf Jahre, gewählt werden. Gleichzeitig werden sie zu Beamtinnen und Beamten auf Zeit ernannt. Die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten habe nichts an der Dauer der aktuellen Wahlperiode von 2021 bis 2026 geändert. Die Regelung diene unter anderem dem Vertrauensschutz und schließe eine Gesetzeslücke.