Wegen Plagiatsvorwürfen hatte die Uni Bonn die Politologin Ulrike Guérot vor die Tür gesetzt. Die 61-Jährige wehrte sich dagegen vor Gericht – nun fiel die Entscheidung in zweiter Instanz.
Die Politologin Ulrike Guérot hat in ihrem Kündigungsstreit mit der Universität Bonn eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landesarbeitsgericht Köln wies ihre Berufung gegen ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurück. Revision wurde nicht zugelassen. Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter Lothar Staschik das nicht ordnungsgemäße Verhalten der Klägerin im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens an der Universität.
Die Universität Bonn hatte Guérot im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt. Dagegen klagte diese, doch das Arbeitsgericht Bonn wies ihre Klage ab. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass sich Guérot um ihre Stelle als Hochschullehrerin mit einem Buch beworben habe, in dem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen. Das Landesarbeitsgericht kam nun in zweiter Instanz ebenfalls zu dem Urteil, dass die Kündigung wirksam sei. „Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens lassen die Vorlage eines mit Plagiaten behafteten Werkes nicht zu“, sagte Staschik.
Guérot teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, sie halte das Urteil „sowohl juristisch wie politisch für fragwürdig“. Die Entscheidung betreffe nicht nur ihre Person, sondern stelle grundsätzliche Fragen zum Schutz von Wissenschaftsfreiheit und abweichenden Meinungen im akademischen Raum. „Meine Anwälte und ich werden die Begründung daraufhin prüfen, ob wir dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegen“, kündigte sie an.
Die 61-jährige Guérot, Autorin des Bestsellers „Wer schweigt, stimmt zu“, hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren.