Im Internet kursieren Meldungen über angebliche Probleme bei der Rentenauszahlung. Die Rentenversicherung stellt die Lage klar.
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen auf Internetportalen und in sozialen Medien zu angeblich ausbleibenden Rentenzahlungen. Aktuell kursiere die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt werde. „Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“, stellt die Rentenversicherung klar.
Hintergrund sei eine ab Oktober eingeführte EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3), um Betrügereien zu erschweren. Geldinstitute müssen überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.
Deutsche Rentenversicherung klärt auf
Allerdings können Unternehmen oder Behörden bei Sammelüberweisungen entscheiden, ob sie eine IBAN-Namensprüfung vornehmen müssen.
„Rentenempfängerinnen und -empfänger sind von dieser Prüfung nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten“, erklärt die Rentenkasse. Somit würden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.