In der Silvesternacht 2024/25 wurden zwei Kinder von Christina Block in Süddänemark entführt. Der Vater spricht im Prozess über die Verletzungen, die ihm die Täter dabei zufügten.
Das Hamburger Landgericht hat Fotos von Verletzungen angeschaut, die der Ex-Mann von Christina Block bei der Entführung der gemeinsamen Kinder aus seiner Obhut in der Silvesternacht 2023/24 erlitten hatte. Auf den Aufnahmen der dänischen Behörden waren große Blutergüsse und blutige Schrammen zu sehen.
Nach dem Überfall auf ihn und die Kinder in der Nähe seines Hauses in Süddänemark sei die Polizei schnell vor Ort gewesen, sagte der 51-Jährige. Seine dänische Ehefrau, die vor dem Überfall mit einem gemeinsamen Kind der beiden ins Haus gegangen war, habe die Polizei gerufen gehabt.
Sohn trug Alarmknopf
Sein damals zehnjähriger Sohn habe einen Alarmknopf um den Hals getragen, über den er die dänische Polizei alarmieren konnte. Nach der Aktivierung sei der Standort des Jungen an eine Notrufzentrale übertragen worden. Auch eine Kommunikation sei über den Alarmknopf möglich gewesen.
Hensel ist in dem Prozess Nebenkläger. Seine Vernehmung als Zeuge hatte am Dienstag begonnen. Während des Überfalls habe er Todesangst gehabt, sagte er dann. Er habe versucht, sich zu wehren, aber permanent Schläge und Tritte abbekommen. Gleichzeitig habe er die Kinder schreien hören. Dann seien zwei Autos mit den Kindern davongerast.
Die beiden Kinder von Block und Hensel waren mutmaßlich von Mitarbeitern einer israelischen Sicherheitsfirma entführt und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden. Nach wenigen Tagen mussten sie aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren.
Jahrelanger Sorgerechtsstreit
Christina Block soll laut Anklage den Auftrag zu der Entführung gegeben haben. Die 52-Jährige bestreitet das. Der Tat war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit vorausgegangen. Hensel hatte die Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht mehr zur Mutter zurückgebracht.
Gerichte bestätigten, dass Christina Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte und der Vater die Kinder zurückgeben müsse. Sie konnte diesen Anspruch aber in Dänemark nicht durchsetzen.