Eine Abstimmung über Flagge und Nationalhymne? Über Aussagen von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow wird derzeit debattiert. Der fühlt sich jedoch missverstanden.
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow hat verwundert auf die Debatte über seine Äußerungen zur Deutschlandflagge und zur Nationalhymne reagiert. „Es gibt einen Grund, weswegen wir Schwarz-Rot-Gold haben und es lohnt sich, Schwarz-Rot-Gold zu verteidigen“, sagte der Linken-Politiker der Nachrichtenagentur DPA. Es seien die Farben der Freiheit. Die Nationalhymne, also die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ des Dichters August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, singe er voller Überzeugung.
Bodo Ramelow: Habe nicht Abschaffung von Flagge und Hymne gefordert
Ramelow bekräftigte seine Idee einer Abstimmung über Hymne und Flagge, die er zuvor in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ vorgebracht hatte. Das solle im Rahmen einer Volksabstimmung über eine Verfassung passieren, die das Grundgesetz ablösen könnte. In Artikel 146 sieht das Grundgesetz diese Möglichkeit explizit vor. Für seine Aussagen erntete Ramelow viel Kritik. Er fühlt sich jedoch missverstanden.
Thüringens früherer Ministerpräsident betonte nun, er habe nie die Abschaffung der Flagge und der Hymne gefordert. Es gebe aber Menschen, die mit der Fahne fremdeln, daher sei es aus seiner Sicht wichtig, einmal darüber abstimmen zu lassen. Er selbst würde für Schwarz-Rot-Gold stimmen. (Lesen Sie hier, wie Schwarz-Rot-Gold die Farben der Bundesrepublik wurden.)
Zur Hymne sagte Ramelow: „Ich kann mir vorstellen, die dritte Strophe abzustimmen.“ Eine mögliche Alternative sei die Kinderhymne von Bertolt Brecht. „Das wäre ja mal einen Moment wert, darüber nachzudenken.“ (Lesen Sie hier, was hinter der „Kinderhymne“ steckt.)
Bei der deutschen Nationalhymne handelt es sich um die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ („Einigkeit und Recht und Freiheit“). Zur Wendezeit gab es den Vorschlag, die „Kinderhymne“ von Bertolt Brecht als Nationalhymne für das wiedervereinigte Deutschland zu wählen.