Chemnitz: Justizministerium: Liebich muss nicht zwingend in den Frauen-Knast

Marla-Svenja Liebich – ehemals Sven Liebich – soll ihre Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Die Bedingungen ihrer Unterbringung werfen Fragen auf.

Angesichts des anstehenden Haftantritts von Marla-Svenja Liebich hat sich das Bundesjustizministerium zu dem Fall geäußert. Dem Ministerium zufolge gebe es keinen zwingenden Grund, Liebich in einem Frauengefängnis unterzubringen. „Beim Umgang mit trans, inter und nicht-binären Gefangenen müssen sich die Länder nicht allein am Geschlechtseintrag der betreffenden Person orientieren“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND).

Aus Sven Liebich wurde Marla-Svenja Liebich

Mehrere Bundesländer hätten schon heute Regelungen geschaffen, die speziell die Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangener betreffen, so die Sprecherin. Sie verwies auf die Bundesländer Berlin und Hessen. Die Regeln würden differenzierende Lösungen im Einzelfall ermöglichen. 

„Eine Änderung des Geschlechtseintrags nach dem [Selbstbestimmungsgesetz] hat keine rückwirkende Wirkung auf bereits rechtskräftige Urteile. Ein strafrechtliches Urteil bleibt mit dem zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Namen und Geschlechtseintrag bestehen“, sagt eine Ministeriumssprecherin dem stern. Die Änderungen von Namen und Geschlecht müssten zwar dokumentiert werden, bestehende Akten blieben jedoch meist unverändert, um die Person eindeutig identifizierbar zu halten.

Liebich wurde im Juli 2023, damals noch unter dem männlichen Vornamen Sven, vom Amtsgericht Halle (Saale) unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Im November 2024 ließ Liebich den eigenen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern. Grundlage dafür war das zu diesem Zeitpunkt neue Selbstbestimmungsgesetz, das die Rechte von trans Personen stärken soll.

In der Vergangenheit hat sich Liebich wiederholt queer- und transfeindlich geäußert. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass die Änderung des Geschlechtseintrags lediglich dazu dienen soll, das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und die Behörden vorzuführen.

Queerbeauftragte warnt davor, Rechten „auf den Leim“ zu gehen 

Auch die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, hat sich zum Fall geäußert. „Das sächsische Justizvollzugsgesetz ermöglicht explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle“, sagt sie dem „RND“. Die SPD-Politikerin warnt davor, rechten Stimmungsmachern auf den Leim zu gehen, deren Ziel es sei, die Gesellschaft zu spalten und Hass zu verbreiten. „Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen“, so Koch.