Das Bundeskabinett bringt einen Gesetzentwurf für einen neuen Wehrdienst auf den Weg. Die Debatte um die Stärkung der Bundeswehr geht weiter. Mit klaren Worten der Nord-FDP.
Schleswig-Holsteins FDP-Landeschef Christopher Vogt hat die Pläne der Bundesregierung für einen neuen Wehrdienst begrüßt. „Die Wehrpflicht wurde 2011 nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt“, sagte Vogt der Deutschen Presse-Agentur. „Dies geschah damals vor allem mit Verweis auf die veränderte sicherheitspolitische Lage. Was damals sicherlich richtig war, muss es heute angesichts der mittlerweile leider wieder völlig veränderten sicherheitspolitischen Lage nicht mehr sein.“
Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte auf einer Sitzung im Verteidigungsministerium den Rechtsrahmen, der eine Wehrerfassung junger Männer einführt, aber zunächst auf Freiwilligkeit und einen attraktiveren Dienst setzt, wie die Deutsche Presse-Agentur nach der Kabinettssitzung erfuhr.
Vogt: Müssen diese Debatte führen
„Wenn unser Land verteidigungsfähig wird, ist ein Angriff äußerst unwahrscheinlich“, sagte Vogt. „Wir erleben heute schon sehr regelmäßig Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen.“ Die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung dürften wohl nur ein erster Schritt sein. Er sei skeptisch, dass man die benötigte Zahl an Soldatinnen und Soldaten auf Dauer allein mit mehr Anreizen erreichen kann.
„Man wird deshalb absehbar sehr ernsthaft über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht sowie damit verbunden des Ersatzdienstes diskutieren müssen“, sagte Vogt. Dies sei gerade auch in seiner Partei sehr umstritten. „Aber so schwierig und schmerzhaft diese Debatte auch sein mag: Wir werden sie führen müssen.“
Eine Rückkehr zur Wehrpflicht schon in Friedenszeiten, wie sie vor allem Unionspolitiker wiederholt gefordert hatten, hat die Bundesregierung nicht vereinbart. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) formuliert aber Grundvoraussetzungen für eine Aktivierung. Wenn die verteidigungspolitische Lage oder ein Mangel an Freiwilligen eine Wehrpflicht erforderlich macht, muss der Bundestag erst zustimmen. Auch über das jetzt im Kabinett beschlossene Gesetz entscheidet der Bundestag.