Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als wichtiger Bestandteil der individuellen Vorsorge. Doch nicht jeder kommt an eine Police, für einige sind die Kosten zu hoch. Drei Alternativen.
Burnout, Bandscheibenvorfall, kaputte Hüfte: Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer, wird jeder Vierte in Deutschland in seinem Berufsleben zumindest vorübergehend, also zum Beispiel für ein paar Monate, berufsunfähig. Psychische Krankheiten sind der häufigste Grund dafür. Kein Wunder, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für viele zu einem Muss im eigenen Vorsorge-Portfolio gilt.
Doch nicht jeder kann die Versicherung einfach so abschließen. Entscheidend für den Abschluss und vor allem die Kosten der Police sind drei Dinge: das Alter, der Beruf und die Krankenhistorie. Wer alt ist, hat ein höheres Risiko aufgrund von Erkrankungen, Unfällen oder anderen Vorfällen längerfristig zu erkranken. Das lassen sich Versicherer bezahlen.
Berufe bringen unterschiedliche Berufsrisiken mit sich. Die Dachdeckerin wird entweder direkt abgelehnt oder müsste eine so hohe monatliche Summe einzahlen, dass sie besser anders vorsorgen kann. Und Personen, die schon viele Krankheiten oder Einschränkungen haben, sind aus Augen der Versicherer vorbelastet und haben damit auch ein höheres Risiko auszufallen, also auch das Geld aus der Versicherung zu brauche. Entweder schließen Versicherer diese Vorerkrankungen explizit aus der Police aus oder sie lehnen den Antrag direkt ab.
Das heißt aber nicht, dass betroffene Personen sich gar nicht absichern können. Diese Alternativen gibt es zur BU:
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die in vielen Fällen beste Alternative zur BU ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Der Unterschied: Die Versicherung zahlt erst, wenn der Versicherte wirklich nicht mehr arbeiten kann – und zwar unabhängig davon in welchem Beruf. Wer zum Beispiel ein Problem mit den Beinen hat und daher nicht mehr lange stehen oder laufen kann, der müsste auf einen Job im Sitzen umsteigen.
Nur wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, so lautet die Definition, ist erwerbsunfähig. Wer diese Voraussetzung erfüllt, bekommt auch vom Staat Geld. Die Erwerbsminderungsrente gibt es aber nur, wenn man in den fünf Jahren vor Eintreten der Situation mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat – also zum Beispiel angestellt war.
Menschen, die noch drei, aber keine sechs Stunden mehr arbeiten können, erhalten eine Rente aufgrund teilweiser Erwerbsminderung. Die volle Rentenhöhe liegt durchschnittlich bei rund 1000 Euro netto. Das reicht aber nur, wenn die eigenen Lebenshaltungskosten sehr gering sind oder andere Personen im Haushalt weiterhin einem Job nachgehen. Deswegen lohnt sich für die meisten eine Absicherung über das gesetzliche Niveau hinaus, auch wenn im Fall der Erwerbsunfähigkeit die Kernvoraussetzungen für eine Auszahlung die gleichen sind.
Dread-Disease-Versicherung
Eine ganz andere Absicherungsform ist die Dread-Disease-Versicherung. Bei dieser können sich Menschen nicht allgemein gegen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit versichern, sondern nur gegen einzelne oder Gruppen von Krankheiten. Dazu gehören zum Beispiel Krebserkrankungen, aber auch ein Schlaganfall und Herzinfarkt. Die häufigsten Gründe für einen Arbeitsausfall wie Rückenleiden (Skeletterkrankungen) und psychische Erkrankungen sind in der Regel nicht abgesichert.
Die Versicherung zahlt dann, wenn eine der in der Police enthaltenen Krankheit diagnostiziert wird, unabhängig davon, ob die betroffene Person deshalb noch arbeiten kann oder nicht. Im Gegensatz zur BU und EU gibt es hier keine Rente, also keine fortlaufende Zahlung zum Beispiel bis zum eigentlichen Eintritt in die Altersrente, sondern eine Einmalzahlung. Die Versicherung lohnt sich deshalb nur in wenigen Fällen und wenn die EU und BU einen abgelehnt haben.
Grundfähigkeitsversicherung
Wie der Name schon sagt, sichert die Versicherung nur die Grundfähigkeiten eines Menschen ab. Dazu zählen Sinne wie das Sehen und Hören, aber auch grundlegende menschliche Fähigkeiten wie das Sprechen, Heben oder Bücken. Welche körperlichen und geistigen Fähigkeiten die Versicherung genau abdeckt, hängt von der jeweiligen Police und dem Versicherer ab. Wer abschließen möchte, muss also ganz genau hinschauen.
Wichtig ist auch die Frage: Ab wann zahlt die Versicherung? Also: Ab welchem Grad der Einschränkung gilt die Fähigkeit für die Versicherung als verloren? Wer sich im Handwerk zum Beispiel viel bücken und schwer heben muss, der kann berufsunfähig sein. Die Police könnte aber erst gelten, wenn die Person gar nichts mehr heben kann. Antragssteller müssen sehr sorgfältig das Kleingedruckte lesen und abwägen, ob sich das für ihren individuellen Fall und Beruf überhaupt lohnt.