Für eine private Grundschule im Kreis Wesel wird es nach den Sommerferien nicht weitergehen. Der Entzug ihrer Betriebsgenehmigung sei rechtmäßig, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht.
Eine private Grundschule in Rheinberg (Kreis Wesel) muss schließen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung der Bezirksregierung bestätigt. Der Entzug der Betriebsgenehmigung zum Stichtag Ende Juli sei rechtmäßig, befand das Gericht im Eilverfahren.
An der Schule gebe zu wenige Lehrkräfte mit einer wissenschaftlichen Qualifikation, die dem Standard öffentlicher Schulen entspricht. Pflichtfächer wie Musik und Religion würden gar nicht unterrichtet, Förder- und Sachunterricht fänden durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal statt. Die Unterrichtsversorgung sei insgesamt nicht ausreichend sichergestellt.
Zudem sei das ursprünglich genehmigte englischsprachige Konzept der Grundschule nicht umgesetzt worden. Auch habe die Schulleiterin, die zugleich Geschäftsführerin der Trägerin ist, nachweislich falsche Angaben gemacht und wichtige Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht.
Das Gericht äußerte zudem Zweifel an der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit der Trägerin, weil keine Rücklagen für mögliche Rückforderungen staatlicher Zahlungen gebildet worden seien. Gegen den Beschluss (Az.: 18 L 2331/25) kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Knapp 40 Schüler betroffen
Laut Bezirksregierung sind knapp 40 Schüler betroffen. Die Eltern müssten ihre Kinder nun an anderen Schulen anmelden. Die Bezirksregierung habe die Schulämter der umliegenden Kreise und kreisfreien Städte bereits entsprechend informiert, so eine Sprecherin. Sollten Eltern Schwierigkeiten haben, einen neuen Schulplatz zu finden, werde die Schulaufsicht die Eltern unterstützen.