Kriminalität: Anklage gegen 36-Jährigen nach Geldautomatensprengungen

Bei der Sprengung eines Geldautomaten in Offenbach entsteht nicht nur hoher Schaden, auch ein Mensch wird verletzt. Gegen einen der mutmaßlichen Täter wurde jetzt Anklage erhoben.

Er soll an mehreren Geldautomatensprengungen in Hessen und Österreich beteiligt gewesen sein, durch eine davon soll auch ein Mensch verletzt worden sein – jetzt ist gegen einen 36-Jährigen Anklage erhoben worden. Der Mann stehe unter Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des Diebstahls im besonders schweren Fall, der Sachbeschädigung und fahrlässigen Körperverletzung, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte. 

Der Mann soll einer kriminellen Organisation aus den Niederlanden angehören und hat auch selbst die niederländische Staatsangehörigkeit. Gemeinsam mit mehreren Mittätern soll er am 5. Mai 2023 am Stadion am Bieberer Berg in Offenbach einen Geldautomaten gesprengt und rund 220.000 Euro Bargeld erbeutet haben, danach sollen er und seine Komplizen mit einem hochmotorisierten Auto geflüchtet sein. 

Ein Mitarbeiter eines benachbarten Unternehmens habe durch die Explosion Verletzungen erlitten. Große Teile des Innenraums, in dem sich der Mann aufhielt, seien durch umherfliegende Trümmer zerstört worden. Den Sachschaden bezifferte die Generalstaatsanwaltschaft auf mehr als 360.000 Euro.

Auch die Beteiligung an einer weiteren Tat wird dem Mann zur Last gelegt: Am 21. Januar dieses Jahres soll er mit weiteren Mittätern mehrere in einem Einkaufszentrum in Wien aufgestellte Geldautomaten gesprengt und mehr als 89.000 Euro erlangt haben. Danach soll die Gruppe mit Motorrollern vom Tatort geflüchtet und in Österreich untergetaucht sein. Durch die Sprengung sei ein Sachschaden von rund 1,48 Millionen Euro entstanden.

Zuvor sollen sogenannte Logistiker diese Straftat vorbereitet haben: Dabei sollen Wohnungen sowie Fahrzeuge für den Transport der Motorroller angemietet worden sein. Der für die Sprengsätze verwendete Sprengstoff sei aus Tschechien nach Österreich gebracht worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte die Strafverfolgung dieser Tat von der Wiener Staatsanwaltschaft übernommen.

Bei Ermittlungen sei der 36-Jährige als dringend Tatverdächtiger bei der Geldautomatensprengung in Offenbach identifiziert worden. Gegen ihn erging ein Europäischer Haftbefehl. Am 22. Januar sei er an der Autobahn 3 in einem Auto mit österreichischem Kennzeichen gefasst und festgenommen worden. Seither ist der Mann in Untersuchungshaft. Er ist bereits wegen einer Geldautomatensprengung am 13. April 2017 in Willich-Schiefbahn (Nordrhein-Westfalen) vorbestraft. 

Die Anklage wurde von der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhoben. Zu den Schwerpunkten der organisatorisch eigenständigen Abteilung gehören unter anderem organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten und sonstige Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität und ermittlungsintensive Kapitaldelikte sowie Cold Cases.