Über Tage wurde eine junge Frau von ihren Mitbewohnern geschlagen, getreten und gedemütigt. Sie stirbt an den Folgen. Ihre Peiniger können sich auch in Karlsruhe nicht gegen ihre Strafen wehren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen im Fall einer von ihren Mitbewohnern zu Tode gequälten jungen Frau bestätigt. Das Landgericht Köln hatte drei der Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Vierter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH verwarf nun die Revisionen der Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Über Tage hatten alle Angeklagten den Feststellungen des Landgerichts zufolge in der gemeinsamen Wohnung in Köln die 21-jährige Frau geschlagen und getreten – teilweise mit einer Hundeleine und Stahlkappenschuhen. Ihr wurde außerdem Essen und Trinken verwehrt und sie durfte nur mit Erlaubnis ihrer Peiniger zur Toilette gehen. Nach einem Hinweis einer Bekannten war das schwer verletzte und völlig dehydrierte Opfer von der Polizei aus der Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort starb sie Wochen später.
Bei den Angeklagten handelte es sich um zwei Schwestern sowie den Lebensgefährten der älteren Schwester und einen ehemaligen Lebensgefährten des späteren Opfers. Letzterer habe sich zwar zu Beginn auch an der Gewalt gegen seine ehemalige Freundin beteiligt, später hätten aber nur die drei weiteren Angeklagten die Tat fortgesetzt, so das Landgericht. Das Gericht verurteilte das Trio wegen Mordes. Der BGH fand bei seiner Prüfung des Urteils keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil und verwarf daher die Revisionen.