Mehr als ein Jahr nach Prozessende ist das Hafturteil gegen einen Mann aus Rheinland-Pfalz wegen selbstgebastelter Plakate mit Beleidigungen rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Zweibrücken verwarf die Berufung, wie das Landgericht Landau am Dienstag mitteilte. Weil er jahrelang selbstgebastelte Plakate mit Beleidigungen an Hauswände und auf Verkehrsschilder in der Innenstadt von Landau klebte, hatte das Landgericht ihn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Konkret wurde er im April 2024 unter anderem wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Beleidigung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Auf seinen Plakaten hatte er wirre Verschwörungstheorien und vor allem Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens verbreitet.
In dem Prozess ging es um Vorfälle zwischen August 2021 und Januar 2023. Die Kammer war wegen einer chronisch wahnhaften Störung von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen.