Festival: Oberverwaltungsgericht: Alkohol auf Jamel-Festival erlaubt

Das Demokratie-Festival „Jamel rockt den Förster“ beschäftigt die Gerichte. Jetzt hat das OVG in Greifswald eine Entscheidung getroffen.

Zehn Tage vor dem Festival „Jamel rockt den Förster“ gibt es eine weitere Gerichtsentscheidung. Das Oberverwaltungsgericht beschied, dass bei dem Festival gegen Rechts Alkohol konsumiert werden darf. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts in Greifswald hervor. Allerdings darf demnach kein Alkohol in Glasflaschen mitgeführt werden.

Das Oberverwaltungsgericht hatte einem Widerspruch des Landkreises Nordwestmecklenburg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schwerin in einigen Punkten stattgegeben. In anderen Teilen wurde die Beschwerde verworfen.

Schon mehrere Gerichtsverfahren 

Das Festival beschäftigt die Gerichte schon seit Wochen. Hintergrund ist, dass die Gemeinde Gägelow erstmals eine Pacht für die Nutzung gemeindeeigener Flächen erheben wollte. Um die Pachtzahlung zu umgehen, meldeten die Veranstalter das Festival in diesem Jahr als länger andauernde Versammlung an. Damit schaltete sich allerdings der für das Versammlungsrecht zuständige Landkreis mit Auflagen ein. Um diese Auflagen ging es in dem jetzigen Verfahren.

Renommierte Musiker auch dieses Jahr erwartet

Das Musik- und Demokratiefestival „Jamel rockt den Förster“ wurde 2007 von dem aus Hamburg stammenden Ehepaar Horst und Birgit Lohmeyer ins Leben gerufen. Das Paar sieht sich seit seinem Umzug in das von Rechtsextremisten dominierte Dorf Anfeindungen ausgesetzt und setzt sich unter anderem mit dem Festival zur Wehr. Im vergangenen Jahr traten unter anderem die Fantastischen Vier und Olli Schulz auf.

Zum diesjährigen Festival am 22. und 23. August werden erneut renommierte Musiker erwartet. Für den Konzertbesuch wird Eintritt verlangt. Die Kartennachfrage ist stets größer als die Platzkapazität.