„Rettet die Bienen“: Schadet Bayerns Bürokratieabbau dem Artenschutz in Bayern?

Seit dem erfolgreichsten Volksbegehren in Bayerns Geschichte 2019 wird der Schutz von Tierarten hierzulande größer geschrieben. Nun sorgt ein neues Gesetzesvorhaben für viel Kritik an der Regierung.

Erneut sorgt das geplante vierte Modernisierungsgesetz der Staatsregierung für Ärger und Kritik: Aus Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ würde durch das neue Gesetz wichtige Vorgaben aus dem Volksbegehren gestrichen. „Der Wunsch von 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern nach einem konsequenten Schutz von Natur und Artenvielfalt darf nicht einfach übergangen werden. Wir sehen hier einen Präzedenzfall, der weitere Änderungen und Schwächungen des Naturschutzrechts nach sich ziehen kann. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagte die ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker. 

Fallen „essentielle Berichte“ dem Bürokratieabbau zum Opfer?

„Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus“ wären, so die Initiatoren, „essentielle Informationsquellen wie die Berichte zum Biotopverbund, zur Biolandwirtschaft und zum Zustand der Natur in Bayern“ nicht mehr vorhanden. Der Trägerkreis wertet den Vorschlag der Regierung als ein „Naturschutz-Verhinderungs-Gesetz“. Der Naturschutz stehe aktuell in vielen Bereichen unter politischem Druck, die Biodiversitätskrise sei aber dringender denn je und auch das Artensterben in Bayern längst nicht gestoppt.

„Rettet die Bienen“ ist das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. 18,3 Prozent der Wahlberechtigten setzten 2019 damit ein Zeichen und forderten von der Regierung mehr Artenschutz. Am 17. Juli nahm der Landtag das Volksbegehren an. 

So unverzichtbar wie das Fieberthermometer beim Arzt

„Den Aufwand an Berichtspflichten als unzumutbar darzustellen, ist eine aktuell weit verbreitete Strategie, um den Abbau von gesetzlichen Standards zu erreichen. Doch genauso unverzichtbar wie das Fieberthermometer beim Arzt sind auch die Berichte und Zahlen für den Naturschutz“, betonte Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz. Nur mit einer klaren Diagnose ließen sich Probleme effektiv angehen und beheben. 

Auch Landtagsvizepräsident Ludwig Hartmann (Grüne) äußerte massive Kritik: „Die jährlichen Berichte zum Biotopverbund oder zur Biolandwirtschaft sind kein bürokratischer Ballast, sondern zentrale Gradmesser für den Zustand der Natur in Bayern.“ Es gehe nicht um ausufernde Berichte, sondern einfache und aussagekräftige Darstellungen der Zahlen, Maßnahmen und Entwicklungen.

Kritik auch an geplanter Abschaffung von Gleichstellungsbericht

In der Vergangenheit hatten die Berichte immer wieder offengelegt, an welchen Stellen es bei der Umsetzung des Volksbegehrens besonders hakt oder wo es keine ausreichende Datenerfassung gibt, um den Artenschutz zu verbessern. Erst vor wenigen Wochen hatte die im Zuge des Modernisierungsgesetzes ebenfalls geplante Abschaffung des Gleichstellungsberichts für Kritik gesorgt. Auch hier soll die Berichtspflicht wegfallen. Die Staatsregierung begründete die Novelle bisher immer mit dem Ziel, die Bürokratie abbauen zu wollen. 

Das dritte Modernisierungsgesetz hatte ebenfalls massive Kritik hervorgerufen, da darin die bürokratischen Vorgaben für Umweltverträglichkeitsprüfungen beim Bau von Skiliften, Skipisten und Beschneiungsanlagen deutlich eingeschränkt wurden. Ein Gutachten sieht gar die geltenden EU-Richtlinien zum Schutz der Alpen dadurch gefährdet.