Streit um heimliche Aufnahmen: Aktivisten legen Berufung gegen Schlachthof-Urteil ein

Es geht um heimliche Aufnahmen in einem Schlachthof, die die Qualen von Schweinen bei der Betäubung zeigen. Tierrechtsaktivisten wollen sie weiter zeigen – und wehren sich gegen ein Gerichtsurteil.

Nach dem Prozess um den Einbruch in einen Schlachthof im Landkreis Vechta und der Veröffentlichung heimlicher Aufnahmen gehen die beiden Tierrechtsaktivisten in die nächste Instanz. Ihr Anwalt habe am Montag Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg eingelegt, die inhaltliche Begründung folge vermutlich im September, erklärten die Beklagten Anna Schubert und Hendrick Haßel. Zuvor hatte OM-Medien darüber berichtet.

Das Landgericht Oldenburg hatte Mitte Juli die beiden Aktivisten wegen des Einbruchs wegen Hausfriedensbruchs zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Schubert soll außerdem Schadenersatz zahlen, weil sie Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen veröffentlicht hat.

Gängige Schlachtmethode

Die Aktivisten drangen in der Nacht auf den 5. Mai 2024 in den Betrieb in Lohne ein. Auf den heimlich aufgenommenen Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt zu werden. Dabei handelt es sich um eine gängige Schlachtmethode. Die Aufnahmen zeigen, dass die Schweine unruhig werden und schreien. 

Der Schlachthofbetreiber sah sich zu Unrecht an den Pranger gestellt, weil die Betäubung mit Kohlendioxid die derzeit zugelassene Standardmethode für die Betäubung von Schweinen sei. 

Aktivisten wollen Aufnahmen weiter zeigen

„Diese Bilder müssen gezeigt werden – und wir werden weiter für das Recht kämpfen, diese Bilder vollumfänglich zeigen zu dürfen“, sagte Anna Schubert. Dass sie die Aufnahmen nicht mehr zeigen dürfe, sei ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit. 

„Wenn Tiere sichtbar leiden und wir das dokumentieren, dann darf uns nicht verboten werden, das zu zeigen“, sagte Hendrik Haßel. Die Betäubung mit Kohlenmonoxid sei keine Betäubung, sondern eine Garantie dafür, dass Tiere leiden müssten. „Die Gesellschaft muss sich jetzt einfach die Frage stellen, ob wir das wirklich weiter geschehen lassen wollen.“