Miet-Roller sind eigentlich für kurze Wege gedacht. Für viele endet die Fahrt jedoch mit einem Unfall. Nun will das Statistische Bundesamt neue Zahlen vorlegen.
E-Scooter in Privatbesitz verursachen nach einer Untersuchung deutlich seltener Unfälle als Roller, die ausgeliehen werden können. Laut Gesamtverband der Versicherer hängt die Unfallgefahr vom Fahrverhalten ab. „Wer einen eigenen Scooter hat, ist in der Regel Vielfahrer, nutzt den Scooter oft für den Arbeitsweg“, sagte die Leiterin der Unfallforschung des Verbands, Kirstin Zeidler. Diese Personen sind demnach über 30 Jahre alt, fahren auf dem Radweg oder auf der Straße und tragen häufiger einen Helm.
„Nutzer von Leih-Scootern sind hingegen jünger, fahren meist in der Freizeit, oft ohne Helm, sind weniger geübt und fahren öfter auf dem Gehweg, obwohl das nicht erlaubt ist“, sagte Zeidler. Häufige Ursachen für Unfälle mit E-Scootern seien falsche Nutzung der Fahrbahnen oder Gehwege und Alkoholeinfluss. 2023 sind der Unfallforschung zufolge vier von fünf E-Scootern im Privatbesitz gewesen – die weite Mehrheit gehöre nicht zu den Leihflotten.
In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Elektroroller – entsprechend gab es auch mehr Unglücksfälle. 2023 registrierte die Polizei bundesweit insgesamt 9.425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Wie viele es im vergangenen Jahr waren, will das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Vormittag mitteilen.
Was ist die Forderung der Städte und Gemeinden?
Städte und Gemeinden fordern indes mehr Möglichkeiten, den Umgang mit E-Scootern besser zu steuern – besonders bei den Leihrollern. „Steigenden Unfallzahlen mit E-Scootern und die anhaltenden Konflikte im öffentlichen Raum unterstreichen den Bedarf deutlich“, teilte der Städte- und Gemeindebund mit.
Das Bundesverkehrsministerium plant laut einem vor einem Monat bekanntgewordenen Entwurf schärfere Regeln fürs Parken von E-Scootern auf Gehwegen. Demnach sollen Fahrräder und E-Scooter zwar grundsätzlich auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, sofern dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können. Roller von Plattformen dürften das jedoch nicht mehr ohne Weiteres.
Scooter-Fahren schon in der Schule lernen
Der Städte- und Gemeindebund sieht in dem Entwurf „einige Verbesserungen, etwa das geplante Ende des ungeordneten Abstellens auf Gehwegen bei Leihfahrzeugen“, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Kritisch sei jedoch die vorgesehene Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern, etwa bei der Nutzung von Fußgängerzonen. „Auch technische Lösungen wie eine automatische Geschwindigkeitsdrosselung in sensiblen Bereichen fehlen bislang. In anderen Ländern ist das längst Alltag.“
Aus Sicht der Unfallforschung sollten Radwege ausgebaut werden, damit Scooter möglichst nicht auf Gehwege ausweichen. „Die Verkehrsausbildung an Schulen sollte den sicheren Umgang mit Scootern lehren und Gelerntes aus der Radfahrprüfung der Grundschule auffrische“, forderte Zeidler. Zudem brauche es mehr Polizei-Kontrollen.
Zudem schlug die Leiterin vor, dass Reaktionstests in der App zum Ausleihen von Scootern sensibel genug sein müssten, um Nüchternheit unter Beweis zu stellen. Sie sagte außerdem: „Manche Städte weisen in der Nähe von Partymeilen keine Abstellflächen aus.“
Keine Miet-Roller in der französischen Hauptstadt
In Paris dürfen übrigens seit 2023 keine Miet-Roller mehr angeboten werden. Zwar wurden die Roller von Touristen und auch Bewohnern der Metropole rege genutzt. Zum Streitthema wurden die Scooter aber, weil sie oft Gehwege blockierten und die Verkehrssicherheit in Gefahr geriet. Private E-Scooter sind jedoch vom Verbot nicht betroffen und dürfen weiterhin genutzt werden.