Künstliche Intelligenz: Datenschützer mahnt Handeln der Bundesregierung bei KI an

Die Bundesregierung muss bis Samstag Behörden benennen, die für den KI-Markt zuständig sind. Dem sei die Regierung bislang nicht nachgekommen, moniert der Hamburger Datenschutzbeauftragte Fuchs.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs fordert die Bundesregierung bei der Aufsicht Künstlicher Intelligenz (KI) zum Handeln auf. Die Regierung müsse Behörden benennen, die den KI-Markt überwachten, heißt es in einer Mitteilung. Die Frist dazu läuft am Samstag ab, wie aus der KI-Verordnung hervorgeht. „Durch die Verzögerung fehlt Unternehmen und Behörden nun ihr verbindlicher Ansprechpartner für Fragen zur KI-Verordnung“, sagte Fuchs. Das sei ein Standortnachteil. 

Das KI-Gesetz der EU ist im August 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung stuft KI-Anwendungen in Risikogruppen ein. Besonders risikoreiche Systeme, beispielsweise zur Kreditbewertung, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Manche Anwendungen sind ganz verboten. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die meisten Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Das Europäische Amt für KI überwacht die Umsetzung.