Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner ist in der sogenannten Aserbaidschan-Affäre wegen Bestechung von Mandatsträgern verurteilt worden. Lintner erhielt am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Außerdem ordnete das Gericht an, bei einem Hinterbliebenen der verstorbenen früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz gut 110.000 Euro einzuziehen – das Geld soll sie von Lintner erhalten haben. Der Vorsitzende Richter sprach einem Sprecher zufolge von einem „klassischen Stimmenkauf“.
Lintner saß 33 Jahre bis 2009 für die CSU im Bundestag. Mit den Geldzahlungen soll er für Aserbaidschan wiederholt Abstimmungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Pace) zu beeinflussen versucht haben. Er vereinbarte dafür 2014 laut Urteil mit Strenz, dass diese in der Pace im Sinne Aserbaidschans abstimmt und dafür monatlich rund 7500 Euro erhält.
Strenz soll mehrfach zugunsten Aserbaidschans abgestimmt und sich in Redebeiträgen für die Interessen des Landes eingesetzt haben. Aus aserbaidschanischen Quellen habe sie 111.330 Euro kassiert – Geld, das nach dem Urteil ihr Erbe nun zurückzahlen muss.
Lintner hatte die Vorwürfe eingeräumt, was das Gericht als Geständnis wertete. In seiner Aussage hatte er allerdings bestritten, dass sein Verhalten strafbar war. Er sah dies als „ganz normalen Lobbyismus“. Dies habe das Gericht aber im Urteil zurückgewiesen, teilte der Gerichtssprecher mit
„Hier hat sich eine Bundestagsabgeordnete kaufen lassen“, sagte Richter Jochen Bösl demnach. Dem OLG zufolge handelt es sich bei dem Urteil um die erste Verurteilung wegen der Bestechung eines Bundestagsabgeordneten nach Paragraph 108e des Strafgesetzbuchs.
Das im Januar eröffnete Verfahren richtete sich ursprünglich gegen vier Angeklagte. Gegen zwei Beschuldigte wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, das Verfahren gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer musste aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt werden und soll im Herbst neu aufgerollt werden.