Eine jesidische Familie wird in den Irak abgeschoben. Als sie im Flugzeug sitzt, hat sie mit einem Eilantrag gegen die Abschiebeandrohung Erfolg. Nun gibt es ein Urteil zur Klage von vor zwei Jahren.
Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die Klage einer in den Irak abgeschobenen jesidischen Familie aus der Uckermark gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet abgewiesen. Das Gericht hob einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vom März 2023 insoweit auf, als darin die Forderung nach Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes und des subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet ablehnt worden war, wie Sprecher Ruben Langer sagte. Was das Urteil konkret für die abgeschobene Familie bedeutet, ist bisher offen.
Die Familie mit vier minderjährigen Kindern, die seit mehreren Jahren in Lychen gewohnt hatte, war am Dienstag vergangener Woche abgeschoben worden. Wegen eines Eilantrags hob das Verwaltungsgericht Potsdam die Ausreisepflicht zwar am selben Tag auf – die Entscheidung fiel aber, als die Familie bereits im Flugzeug saß.
Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hatte am Freitag erklärt, er wolle die Familie in Abstimmung mit dem Bund zügig zurückholen, falls die gerichtliche Entscheidung Bestand habe.
Gericht sah keine Verfolgung durch IS
Das Verwaltungsgericht sah nach Angaben des Sprechers weder eine beachtliche individuelle Bedrohung wie Verfolgung durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) noch hinreichende Anhaltspunkte für eine Gruppenverfolgung von Jesiden als gegeben an. Die Anwältin kann nun innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gehen.
Die Familie hatte im Jahr 2023 gegen die Ablehnung ihres Antrags auf internationalen Schutz und gegen die Abschiebeandrohung geklagt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte den Asylantrag der Familie damals ab. Mit einem Eilantrag wollte die Familie die aufschiebende Wirkung der Klage erreichen, das wies das Verwaltungsgericht 2023 ab. Damit war die Familie ausreisepflichtig.
Die Jesiden sind eine religiöse Minderheit. Der Bundestag hatte 2023 Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt.