Knapp eine Viertelmillion Menschen in Thüringen sind offiziell als Schwerbehinderte anerkannt. Viele von ihnen sind im Erwerbstätigen-Alter und benötigen behindertengerechte Arbeitsplätze.
Betriebe in Thüringen, die Schwerbehinderte beschäftigen, sind im vergangenen Jahr mit Zuschüssen von rund 10 Millionen Euro vom Land unterstützt worden. Rund 1,2 Millionen Euro wurden dabei für die Schaffung und Ausstattung von behindertengerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen bewilligt, wie das Landesverwaltungsamt mitteilte. Für den Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen durch die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer erhielten Arbeitgeber etwa 4,36 Millionen Euro.
Zuschüsse aus Ausgleichsabgabe
Die Mittel stammen aus dem Bugdet der sogenannten Ausgleichsabgabe. Diese müssen Betriebe zahlen, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil an Arbeitsplätze für Schwerbehinderte besetzen. In Deutschland müssen Betriebe einen bestimmten Anteil der Jobs an Schwerbehinderte vergeben, die Zahl dieser Arbeitsplätze und die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Betriebsgröße.
Die Ausgleichsabgabe kommt dann Firmen zugute, die Menschen mit Handicap beschäftigen und dafür die entsprechenden Voraussetzungen schaffen müssen – etwa Werkbänke oder Schreibtische an Rollstühle anpassen. Als außergewöhnliche Belastung für die Betriebe gilt laut Landesverwaltungsamt beispielsweise personelle Unterstützung für Schwerbehinderte bei ihrer Tätigkeit.
Auch sogenannte Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten, profitieren von der Abgabe. In Thüringen gibt es den Angaben zufolge derzeit 38 Inklusionsbetriebe in Industrie, Logistik, Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel, Dienstleistungen und ökologischer Landwirtschaft. Der größte beschäftigt laut Landesverwaltungsamt mehr als 100 Schwerbehinderte.
Außer den Mitteln für Betriebe erhielten auch Schwerbehinderte im Job selbst Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe, beispielsweise für technische Arbeitshilfen, Assistenzhunde oder für die Anfahrt zum Betrieb. Diese Zuschüsse summierten sich auf etwa eine Million Euro.
Rund 249.000 Schwerbehinderte in Thüringen
Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt wird. Sie können beispielsweise nicht ohne Weiteres vom Arbeitgeber gekündigt werden, sondern nur mit Zustimmung des Landesintegrationsamtes. Im vergangenen Jahr lagen diesem 602 von Betrieben gestellte Zustimmungsanträge vor, die überwiegend bewilligt wurden. In 122 Fällen habe der Arbeitsplatz erhalten werden können.
Die Zahl der anerkannten Schwerbehinderten ist in Thüringen im vergangenen Jahr auf rund 249.000 gestiegen, das sind etwa 12.000 mehr als 2023. Häufig sind schwere Erkrankungen wie Schlaganfälle oder Krebs der Grund für eine Schwerbehinderung.