Im Fall der seit 2007 verschwundenen Madeleine McCann haben Ermittler einen Deutschen unter Verdacht, der aktuell in Haft sitzt. Er soll aber bald freikommen – sofern es keine erneute Wendung gibt.
Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September aus der Haft entlassen werden. An dem Tag endet seine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal. Eine daran anschließende Ersatzfreiheitsstrafe für eine Körperverletzung muss der 48-Jährige nicht antreten, weil eine offene Geldstrafe von rund 1.450 Euro beglichen worden ist, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Wer die Summe überwies, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Nach Angaben des „Spiegel“ stammt das Geld von einer früheren Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes. Das Nachrichtenmagazin hatte zuvor berichtet. Zuletzt war die Zahlung überprüft worden, weil im Raum stand, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Nun ist aber laut Staatsanwaltschaft alles klar und die Geldstrafe gilt als beglichen.
Ursprüngliches Haftende erst im Januar
Wäre das Geld nicht gezahlt worden, hätte der vorbestrafte Sexualstraftäter voraussichtlich erst am 6. Januar die Haftanstalt verlassen. So muss er jetzt nach Stand der Dinge noch die restlichen Wochen bis zum 17. September wegen der Vergewaltigung der Amerikanerin hinter Gittern verbringen. Für die Tat war er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden.
Eine Änderung der Lage könnte sich ergeben, wenn die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hildesheim über einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Christian B. entscheidet. Eine Entscheidung in dem Verfahren ist nach Angaben einer Landgerichtssprecherin aber bisher nicht ergangen.
Bisher keine Anklage im „Maddie“-Fall
Der deutsche Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben.
Zu dem „Maddie“-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung. Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.
Freispruch in anderem Prozess
Im Oktober 2024 wurde er nach einem Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. In diesem Prozess spielte die frühere BKA-Mitarbeiterin eine Nebenrolle, weil sie sich bei dem Verteidiger Friedrich Fülscher gemeldet hatte. Zu einer Aussage in dem Strafverfahren kam es aber nicht.