Sulaiman A. hat im Mai 2024 sechs Menschen auf dem Mannheimer Marktplatz mit einem Messer verletzt haben – ein Polizist starb kurz danach. Seine Frau sah Veränderungen vor der Tat bei ihm.
Die Ehefrau des Angeklagten im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz hat von Veränderungen an ihrem Mann vor der Tat berichtet. Vier Monate zuvor war der gemeinsame Sohn herzkrank auf die Welt gekommen, sagte die 24-Jährige vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. „Die Veränderung habe ich schon mitbekommen, dass er sich öfter zurückgezogen hat, dass er sich irgendwie anders verhalten hat.“ Er habe noch mehr über Kopfschmerzen geklagt. „Ich habe gesehen, dass er weint. Das war ‚was Neues für mich.“
Sulaiman A. ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat der mittlerweile 26-jährige Angeklagte am 31. Mai 2024 bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzt: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizisten Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen.
Der Angeklagte hatte mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern bis zur Tat im hessischen Heppenheim gelebt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Afghanen eine lebenslange Haftstrafe.
Bundesanwalt sieht Sympathien für IS bei dem Angeklagten
Wie die Ehefrau erzählte, hat ihr Mann bereits in den Monaten vor der Geburt des Sohnes über verstärkte Kopfschmerzen geklagt. Er könne sich in der Abendrealschule nicht mehr konzentrieren, ihm fehle die Motivation, habe er gesagt. Er habe sich Videos über Angriffe im Gaza-Krieg angesehen, die ihn belastet hätten. „Das hat ihn sehr mitgenommen.“
Der Bundesanwalt geht davon aus, dass Sulaiman A. Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat hegt. Dies hat der Angeklagte auch vor Gericht bestätigt. Laut Bundesanwalt gelangte er schließlich zur Überzeugung, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, vermeintlich Ungläubige zu töten.
Das Verfahren wird wohl schneller enden als geplant. Die Beweisaufnahme des Senats könne unter Umständen Ende kommender Woche abgeschlossen werden, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart. Anwälten zufolge könnte ein Urteil dann nach der Sommerpause am 15. September verkündet werden. Dazu wollten sich das Gericht und die Bundesanwaltschaft jedoch nicht äußern. Der Prozess begann im Februar.